Bundesrat beschliesst: Weg mit A 25 kw, neu A 35 kW

  • Wir haben uns beim Verkehrssicherheitszentrum OW/NW erkundigt und vom Bereichsleiter folgende Auskunft erhalten:

    Zitat

    Wenn Sie aktuell einen gültigen Lernfahrausweis der Kat. A unbeschränkt von mehr als 25kW besitzen, können Sie im Übergangsrecht ab 1. April die Führerprüfung nach der jetztigen Gesetzgebung absolvieren. [...]Nach bestandener Führerprüfung wird Ihnen dann die Kategorie A unbeschränkt erteilt.

    Bei dem Begrifff "aktuell" haben wir nachgehakt und genauere Informationen erhalten. Damit ist vor dem 1. April gemeint.
    D.h. wer einen Lernfahrausweis der Kat. A unbeschränkt beantragt und vor dem 1. April in Besitz von diesem Lernfahrausweis ist, kann auch mit einem Motorrad mit weniger Leistung entsprechend der bis zum 1. April gültigen Gesetzgebung zur Prüfung antreten. Letzte Zweifel hat unser gestriger Besuch beim Motorradhändler im Kant. BE beseitigt welcher bezüglich Übergangsrecht die gleichen Informationen hatte. :thumbup:


    All denjenigen, die kommende Saison ihren Führerschein mit einem Motorrad machen wollen welches sich nach der neuen Gesetzgebung im "toten Bereich" zwischen 35-40kW oder unter 600ccm bewegt, empfehle ich dennoch, diese Informationen persönlich beim örtlichen STVA einzuholen und bestätigen zu lassen. :winking_face: Andere Fristen bezüglich Absolvierung der Grundkurse und Führerprüfung ändern sich nicht!

  • All denjenigen, die kommende Saison ihren Führerschein mit einem Motorrad machen wollen welches sich nach der neuen Gesetzgebung im "toten Bereich" zwischen 35-40kW oder unter 600ccm bewegt, empfehle ich dennoch, diese Informationen persönlich beim örtlichen STVA einzuholen und bestätigen zu lassen. Andere Fristen bezüglich Absolvierung der Grundkurse und Führerprüfung ändern sich nicht!

    Toll hast du nachgfragt :thumbup: .

    Ich würde mir das in der Tat schriftlich vom lokalen StVA wo man die Prüfung absolviern will bestätigen lassen, da dies von der neuen Verordnung nicht so vorgesehen ist.
    Mit der schriftlichen Bestätigung hat man dann den Treu-und-Glauben-Trumpf.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Sali zäme

    Ich werde mich dieses Jahr für die A unbeschränkt Anmelden (Lehrfahrausweis). Nun wen man den Lehrfahrausweis vor April bestellt, läuft alles noch nach altem System.

    Hier meine Fragen und unten die Antwort/Bestätigung einer Juristin bei der Astra:

    [font='&quot']Sehr
    geehrte Damen und Herren[/font]


    [font='&quot'] [/font]


    [font='&quot']Ich
    besitze nun ein Motorrad mit 599ccm und 95Kw. Dieses Jahr wollte ich nun den
    Lehrfahrausweis bestellen um A unbeschränkt zu machen da ich schon 31 Jahre alt
    bin. Nun bin ich auf diesen Artikel gekommen: [/font]

    Bisherige Lernfahrausweise gelten bis zu Ihrem
    Ablaufdatum. Ausbildung und Führerprüfung bleiben bis und mit Prüfung nach
    bisherigem Recht.
    Prüfungsfahrzeug:
    Motorrad (ohne Seitenwagen) mit einem Hubraum
    von mindestens 600 ccm und einer Motorleistung von mindestens 40 kW
    und
    zwei Sitzplätze.

    [font='&quot']Was
    heisst das genau für mich? [/font]


    [font='&quot'] [/font]


    - [font='&quot']Kann ich um
    diese 1ccm die Prüfung nicht mit meinem Motorrad absolvieren? Oder geht es
    doch? [/font]

    - [font='&quot']Oder muss ich
    den Lehrfahrausweiss vor April bestellen damit ich im „alten* System wäre und
    somit die Prüfung mit meinem Motorrad machen könnte? [/font]
    [font='&quot']
    [/font]
    [font='&quot']Und hier die Antwort: [/font]
    [font='&quot']
    [/font]
    Sehr
    geehrter XXX

    Besten Dank für Ihre Anfrage.


    Wenn Sie den Lernfahrausweise noch vor dem 1. April
    2016 erwerben, können Sie die Prüfung noch mit Ihrem Motorrad ablegen, das den
    heutigen Anforderungen entspricht.


    [font='&quot'] [/font]

  • Von dieser Änderung wusste ich bis jetzt auch nichts :neutral_face: Ich kann im September meine MT-09 offen fahren. Soll ich jetzt noch auf das 35KW umrüsten oder nicht? Hab langsam keine Lust mehr mit den 25 KW herum zu rollen :loudly_crying_face:

  • VSoll ich jetzt noch auf das 35KW umrüsten oder nicht? Hab langsam keine Lust mehr mit den 25 KW herum zu rollen :loudly_crying_face:

    Wie willst du das machen? Du hast nur einen Führerschein, der dir erlaubt Motorräder bis 25 kW zu fahren. Basta. Entweder machst du die Prüfung für 35 kW oder offen, sonst wird es bis im September bei 25 kW bleiben...

  • Oh, das habe ich tatsächlich weder gewusst noch gedacht, dass dies möglich ist. Es gibt ja auch Leute, die das Autobillet 2-3 Jahre früher als ich gemacht haben noch zum B-Ausweis die ganz C1 Fahrzeuge lenken dürfen, ich aber nicht. Ich kann aber meinen Ausweis auch nicht umschreiben lassen, oder? Bzw. dürfen die anderen weiterhin C1-Fahrzeuge lenken...

  • Für C1 muesch aber zimli alt si. Ich han no D1 und D1E (beschränkt).

    Ich bi au ziemli alt ;). Nei ich ha notürli demfall das D1/D1E Zügs gmeint. Wenn hesch du denn din Lappe gmacht?

  • Jesses, bisch du scho so alt?? :grinning_squinting_face:

    Ah okay, ich erst im 2004. Glaubs ab em 05 isch denn Führerschein auf Probe cho. Ha grad no Glück gha :winking_face:

  • Wie willst du das machen? Du hast nur einen Führerschein, der dir erlaubt Motorräder bis 25 kW zu fahren. Basta. Entweder machst du die Prüfung für 35 kW oder offen, sonst wird es bis im September bei 25 kW bleiben...


    Prüeffig hani ja scho gmacht. Sprich wenni abem September offe dörf fahre bruchts au kei Prüefig meh. also sett das eigentli mit de 35KW problemlos gah. Muss eifach d'gebühr für en neue füehreruswiis zahle und evtl. no vorfüehre lah. ich lüte am beste mal bim Strasseverkehrsamt ah :smiling_face: