R1 rn32 typenschein x

  • Hallo zusammen, habe mir die neue r1 gekauft beim schweizervertragshändler und dieser lieferte mit leider ein grauimportfahrzeug, (typenschein x)
    Nun suche ich eine Auspuffanlage für die schweizerstrassen und frage mich wie ich diese bekomme? Wichtig ist schon das die Papiere passen... Jedoch mit "x" weiß ich nicht wie das funktioniert...
    Hoffe jemand kann mir dabei helfen
    Gruß Dario

  • Ich würd die Maschine zurückgeben. Da du wenn du sie gebraucht verkaufst auch weniger dafür bekommst wenn sie einen Typenschein X besitzt. Interessant sollte dann noch sein wer für die Garantie verantwortlich ist das ist bei Typenschein X Fahrzeugen immer so eine Sache. Hier vor allem in Bezug auf die Aktuelle Rückrufaktion
    Aber im Zertifikat sollte dann die FIN vermerkt werden. Mit dieser kann eine Zuordnung gemacht werden.
    So hatte ich das gemacht als ich von DE hierher gezogen bin beim Auto. Habe in alle Zertifikate die FIN eintragen lassen vom jeweiligen Importeur

  • Hier vor allem in Bezug auf die Aktuelle Rückrufaktion


    Erst mal Gratu Dario zu der neuen Maschine auch wenn da beim Kauf was schiefgelaufen ist. Hoffe Du kriegst die Sache ohne Tohuwabohu geregelt.


    Welche Rückrufaktion meinst Du Indy? Gangrad 2. Gang?


    Gruss Bidu

  • Die Rückrufaktion bezieht sich auf die Zahnräder der Gänge im Getriebe! (Nur Zahnrädertausch evtl. komplettes Getriebe)
    Gebe mal Bescheid wegen der Rückrufaktion aber denke schon das diese gedeckt ist.....

  • Da du beim Kauf getäuscht wurdest und ein Grauimport Motorrad bekommen hast, gibt es rechtlich gesehen die Möglichkeit auf Nachbesserung oder Rückgabe. (Soviel weiss ich noch vom Rechtsunterricht).


    In deinem Fall würde ich Vorschlagen, dass der Händler nachbessert, indem er dir eine Bestätigung des Schweizerischen Typennummerninhaber (Meistens eine Zweiniederlassung des Herstellers oder ein Hauptimporteuer) besorgt und du das dann im FzAusweis so anpassen kannst; dann hast du eine offizielle "Schweizer" Maschine und kannst dann ohne Probleme Änderungen dafür vornehmen, sofern natürlich zugelassen. --> Musste ich machen damit ich meinen Kürbis in Schweiz drosseln und vorführen konnte. 550Fr. hat mich dieses Papierchen gekostet :pinch:


    Das Ganze ist natürlich nur eine Idee.

    Eintopf wird mit min. 4000 Rpm angerührt. :grinning_squinting_face: