Autofahrer öffnet Fahrertüre als Motorrad überholt

  • Ist doch ein Totalschaden Suprised_Smiley heul


    ... Aber für 6000 wirst Mühe haben, 2 Monsters in fahrbereitem Zustand zu kaufen :winking_face:

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.

  • Habe scho eine neue im blick und hoffe ich komme mit dem selbstbehalt bei der versicherung und der busse die noch kommt nicht ins minus

  • Hallo.
    Wenn das Auto noch in fahrt gewesen war,könnte der Autofahrer vorsätzlich gehandelt haben,vielleicht aus neid,das er nicht so locker überholen kann...oder wie auch immer.


    Ich bin auch viel mit einem LKW oder Servicebus auf Arbeit und muss leider festellen,das immer mehr Psychophatenn auf der Strassen unterwegs sind,die alles riskieren um nur eine halbe Sekunde schneller zu sein,ob es verletze gibt oder Jemand stirbt ist denen scheissegal..


    Hasst du eine Rechtschutzversicherung??Dein Fall wäre sicher noch interessant fürs Gericht.Gab es Zeugen?


    Gruss vom Gusti

    zahmi Vögäl sengäd s'Liäd vo dr Freiheit,weldi Vögäl flüged...

  • Glaube es gab keine zeugen die gelblieben sind die meisten sind weitergefahren nur eine machte eine aussage aber die dürfte nur de sturz mitbekommen haben. Eine rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.


    Um sekunden geht es meistens nicht . Mit dem zweirad bin ich 10 bis 15 minuten schneller als mit dem auto. Und persönlich stört es mich nicht wenn motorräder überholen ausser sie überholen rechts oder überfahren rote ampeln und sicherheitslinien da mache ich selbst auch eine grenze.

  • Mit dem Töff überhol ich auch meisstens wenn es geht...mit den Psychophaten mein ich die gefrusteten Bürgerkäfigfahrer.. :winking_face:

    zahmi Vögäl sengäd s'Liäd vo dr Freiheit,weldi Vögäl flüged...

  • Wer sich im Stau oder vor Ampeln mit seinem Motorrad vordrängt, muss mit einer Busse rechnen. Aber auch andere Übertretungen können Töfffahrer teuer zu stehen kommen - oder gar den Ausweis kosten. Es ist eines der häufigsten Vergehen von Motorradfahrern: sich bei Stau durch den Verkehr schlängeln. Kein Stau, bei dem solche Überholmanöver nicht zu beobachten sind. Verboten ist es trotzdem.
    Im stockenden Verkehr gelten für Motorradfahrer die gleichen Regeln wie für die Autofahrer: Sämtliche Verkehrsteilnehmer haben ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten. Im Kolonnenverkehr darf nur überholen, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können. Wer sich im dennoch vordrängelt, verstösst gegen das Strassenverkehrsgesetz und muss mit einer Busse von mindestens 60 Franken rechnen.



    https://www.comparis.ch/motorr…torrad-bussenkatalog.aspx

  • Wer sich im Stau oder vor Ampeln mit seinem Motorrad vordrängt, muss mit einer Busse rechnen. Aber auch andere Übertretungen können Töfffahrer teuer zu stehen kommen - oder gar den Ausweis kosten. Es ist eines der häufigsten Vergehen von Motorradfahrern: sich bei Stau durch den Verkehr schlängeln. Kein Stau, bei dem solche Überholmanöver nicht zu beobachten sind. Verboten ist es trotzdem.
    Im stockenden Verkehr gelten für Motorradfahrer die gleichen Regeln wie für die Autofahrer: Sämtliche Verkehrsteilnehmer haben ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten. Im Kolonnenverkehr darf nur überholen, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können. Wer sich im dennoch vordrängelt, verstösst gegen das Strassenverkehrsgesetz und muss mit einer Busse von mindestens 60 Franken rechnen.



    https://www.comparis.ch/motorr…torrad-bussenkatalog.aspx

    stimmt....aber das gibt dem Dosenfahrer noch lange nicht das Recht,die Türe aufzumachen und den Töfffahrer absichtlich drauf aufahren zu lassen!!!


    Ich bekomm langsam einen dicken Hals über diese sogenannten Hilfscheriffs und andere Korinterkacker...!!!


    Gruss vom Gusti








    p.s.: wenn ich nicht an einer Kolonne,ob stehend oder rollend vorbei fahren kann,dann kann ich mir ja gleich ein Cabrio kaufen!

    zahmi Vögäl sengäd s'Liäd vo dr Freiheit,weldi Vögäl flüged...

  • Zitat

    ]stimmt....aber das gibt dem Dosenfahrer noch lange nicht das Recht,die Türe aufzumachen und den Töfffahrer absichtlich drauf aufahren zu lassen!!!


    Ich bekomm langsam einen dicken Hals über diese sogenannten Hilfscheriffs und andere Korinterkacker...!!!


    Gruss vom Gusti



    Bin ganz deiner Meinung Gusti ... wo sind wir eigentlich gelandet? Im Land der Nörgler, Neider und Besserwisser :cursing:

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.

  • Jawohl!


    Wir sind in einem Land voller Besserwisser und Nörgeler. Dies wird im allgemeinen freie Meinungsäusserung genannt.
    Ihr nörgelt jetzt ja auch rum.... Wink_Smiley

    Hat die Blume einen Knick, dann war der Schmetterling wohl zu dick.


  • stimmt....aber das gibt dem Dosenfahrer noch lange nicht das Recht,die Türe aufzumachen und den Töfffahrer absichtlich drauf aufahren zu lassen!!!


    Ich bekomm langsam einen dicken Hals über diese sogenannten Hilfscheriffs und andere Korinterkacker...!!!


    p.s.: wenn ich nicht an einer Kolonne,ob stehend oder rollend vorbei fahren kann,dann kann ich mir ja gleich ein Cabrio kaufen!

    Das stimmt wohl und mein Hals ist schon lange dick genug, aber so können die Blau-weissen wieder einen Strafzettel verteilen ... was mit dem Dosenfahrer passiert liegt im Ermessen eines Staatsbediensteten (sind die Kassen leer wird die Strafe um so höher) bzw. wie der Dosenfahrer das öffnen der Tür argumentiert ... falls es soweit kommt!


    Tatsache ist, du darfst dort nicht überholen! ENDE
    Tatsache ist, der Dosenheini darf ohne Kontrollblick nicht die Tür öffnen. Aber z.B. "wegen einer wild gewordenen Wespe im Auto aus Panik die Tür geöffnet hat" kann er vielleicht mit "Gnade" rechen.


    Jetzt wird im "Namen des Volkes" das Damokles-Schwert aufgehängt und geurteilt (abkassiert)


    Das Rechtsempfinden ist so eine Sache aber am Ende ist es die Ermessenssache eines Angestellten der sein Urteil begründet und der meisst selbst im Stau stehender Dosenfaher ist.


    Alternativ könntest du Selbstjustiz verüben und wechselst die Seite zu den 1% aber das ändert nichts an der Tatsache des nicht beachtens einer Verkehrsregel die beide begangen haben. Aber wer weiss, es tut vielleicht der Seele gut :winking_face:

  • Bin ja gespannt, wie das ausgeht.... im übrigen glaube nicht einfach den Worten eines Polizisten, das zuständige Bezirks- oder Statthalteramt kann jederzeit anders entscheiden und noch weitere Artikel einbinden, wie z. B. das Nichtbeherrschen oder das Nichtanpassen der Geschwindigkeit beim Überholen oder die besonderen Vorsichtspflichten beim Überholen allgemein, weil dies IMMER als gefährliches Manöver eingestuft wird, wo besondere Vorsicht angebracht ist.


    Da du bei einem Überholmanöver verunfallt bist, liegt es im Ermessen des Richters.... Tatsache ist und bleibt, dass du jederzeit bei einem unvorhergesehenen Ereignis rechtzeitig Anhalten oder Ausweichen können müsstest. Also eine verzwickte Situation und nicht so ohne Weiteres klar :huh:


    Dass die Aufprallenergie der Duc noch heftig war, ist aus dem Sachschaden ersichtlich. War ja nicht einfach ein Umkipper bei Schritttempo....
    Bin also echt gespannt, halt uns auf dem Laufenden :winking_face:


    Ach ja.... bitte nicht immer ganze Beiträge als Zitat einfügen, braucht nur unnötig Platz.... reicht oft auch ein @ :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos