Autofahrer öffnet Fahrertüre als Motorrad überholt

  • Hallo zusammen!


    Dachte ich geb ein kleines Update:


    Busse ist bis jetzt noch nichts vom Kanton gekommen, wird aber sicher bald einmal kommen.


    Die Versicherungen gehen jedoch sicher von einer 50/50 Teilschuld aus. könnte sich aber je nach Entscheid des Gerichts vielleicht noch positiv zu meinen Gunsten verlagern.


    Zu diesem Beitrag:

    Wer sich im Stau oder vor Ampeln mit seinem Motorrad vordrängt, muss mit einer Busse rechnen. Aber auch andere Übertretungen können Töfffahrer teuer zu stehen kommen - oder gar den Ausweis kosten. Es ist eines der häufigsten Vergehen von Motorradfahrern: sich bei Stau durch den Verkehr schlängeln. Kein Stau, bei dem solche Überholmanöver nicht zu beobachten sind. Verboten ist es trotzdem.
    Im stockenden Verkehr gelten für Motorradfahrer die gleichen Regeln wie für die Autofahrer: Sämtliche Verkehrsteilnehmer haben ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten. Im Kolonnenverkehr darf nur überholen, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können. Wer sich im dennoch vordrängelt, verstösst gegen das Strassenverkehrsgesetz und muss mit einer Busse von mindestens 60 Franken rechnen.



    https://www.comparis.ch/motorr…torrad-bussenkatalog.aspx

    Es stimmt, dass man im Stau oder an roten Ampeln nicht überholen darf. Jedoch wie in diesem Zitat weiter Unten geschrieben steht, war mein Überholmanöver laut SVG gestattet. Ich hatte eine Lücke und habe niemanden behindert, da kein Gegenverkehr und genug Platz vor besagtem Auto. Klar, dass man als Überholender mit allem rechnen muss, aber für die Leute die eine Wespe im Auto haben: Wir leben im Zeitalter der elektrischen Fensterheber! Und alle die sich nicht wohlfühlen und trotzdem Autofahren, handeln fahrlässig und machen sich strafbar dafür kann kein Überholender irgendwas.


    Und überholen dass man noch reagieren könnte: Dann müsste ich mit 0 km/h überholen in jeder Situation. Musst es dir so vorstellen: Wäre die Tür nur eine Zehntelssekunde Später aufgegangen wäre ich nicht an die Türe drangekommen. Es war unmöglich drauf zu reagieren egal ob ich mit 10 oder 5 km/h unterwegs gewesen wäre.


    Im nachhinein kann man auch sagen wäre ich eine Minute früher oder später von der Arbeit losgefahren wäre nix passiert...

  • Hallo zusammen :smiling_face:


    Um diesen Fall abzuschliessen: Die Schuld wurde 50/50 aufgeteilt sprich ich hatte eine Teilschuld. Musste eine Busse von 100.- CHF zahlen plus 400.- CHF Bearbeitungsgebühr, welche meine Rechtsschutzversicherung übernahm. Meine Motorradversicherung zahlte mir auch deswegen nur 50% des Zweitwerts aus, da das Motorrad danach Schrott war ^^. Damit war dann auch alles abgeschlossen. Das Strassenverkehrsamt hat sich nie gemeldet. Habe also keine Verwarnung oder Führerscheinentzug bekommen :D.


    Also Glück im Unglückgehabt :winking_face:

  • Meine Motorradversicherung zahlte mir auch deswegen nur 50% des Zweitwerts aus

    Müsste die Haftpflicht des Anderen Dir nicht auch einen Teil auszahlen - weil Fahrzeug Schrott und er auch zu 50% Schuld? Oder hat evtl Deine Versicherung Dir die Hälfte ausgezahlt und regressiert dann selber die Hälfte davon beim Anderen? Ist wohl wahrscheinlicher..

  • Hast recht sorry. Meinte natürlich die Haftpflicht des jeweils anderen hat 50 % des Schadens bei der anderen Partei übernommen. Danke :smiling_face: