Polizeikontrolle Autobahn Panik

  • Hoi zäme ich habe ein Riesen Problem und echt Panik. Ich hoffe ich könnt mir sagen was nun passiert.

    Ich bin Kochlehrling und habe damit ich spät Abend noch heimkomme vor einem Monat einen Roller gekauft.

    Da der schnellste Weg von der Lehrstelle nach Hause geht auf der Autobahn. Also fahr ich dort durch.

    Heute wurde es später. Ich fuhr erst so am halb eins ab. Im Uetlibergtunnel war heute eine grosskontrolle. Die Polizei hat mich kontrolliert. Sie sagt ich dürfe nicht die Autobahn benutzen!!? Weil ich noch nicht Reif sei, Hallo ich bin 20!! Es gebe eine Anzeige und evtl. Verliere ich den Fahrausweis. Wieso? Und wie lange? Bekomme ich auch noch eine Busse? Das wäre echt unfair....

    Wer kann mir weiterhelfen? Ich habe echt Panik...

    Einmal editiert, zuletzt von KawaSevi (23. Oktober 2015 06:31)

  • Hast du noch ein L am Roller?

    Weil auf die Autobahn darfst du mit L erst wenn du Prüfungsreif bist.
    Solange du den Grundkurs noch nicht besucht hast, kannst du nicht an die Prüfung, bist also noch nicht "reif"..

    Grusssugus

  • Ja ich habe das L. Erster Grundkurs habe ich am Montag. Soll ich den Absagen? Da ich ja den Ausweis verierenwerde? Dann bekomme ich evtl das Geld zurück.

  • Gemäss meinem Fahrlehrer dazumal:

    "Ist man erst Prüfungsreif, wenn man den Termin hat!"

    Da ist es egal, ob man bereits einen Führerschein hat oder nicht........


    (Art. 15 SVG)
    4 Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind.

    Wir sehen uns spätestens in Walhalla wieder ! :xD:

    Ich beherrsche vier Sprachen fliessend: ironisch, sarkastisch, zynisch und zweideutig :winki:

  • Jepp.....aber wenn du den autoführerausweis besitzt......bist du ja schon genügend ausgebildet.....auf einem anderen Fahrzeug zwar....aber das spielt eigentlich keine Rolle....

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Spielt keine Rolle, da der Herr nicht einmal die Grundkurse hatte, und somit NICHT Prüfungsreif war mit diesem Ausweis...

    Ich frage mich jetzt einfach, was ist die Strafe?
    Wie wird es gehandhabt? Heisst es, Fahren ohne gültigen Ausweis?
    Wird dies gleich bestraft wie Fahren ohne Führerausweis? dann wäre es happig:
    http://www.astra.admin.ch/dokumentation/…de&msg-id=42788

    Theoretisch hätte er aber wenigstens die Theorie...

    Ohh sieht evt doch nicht ganz so schlimm aus...

    http://www.justice.be.ch/justice/de/ind…001.01.2013.pdf (S.9

    2.6 Befahren und Befahrenlassen von Autobahnen oder Autostrassen ohne Prüfungsreife: CHF 200.00

    Wir sehen uns spätestens in Walhalla wieder ! :xD:

    Ich beherrsche vier Sprachen fliessend: ironisch, sarkastisch, zynisch und zweideutig :winki:

  • Ok.....ich dachte wenn man schon Erfahrung hat....also mit einem anderen Fahrzeug, dürfte man dann....
    Naja......200 stutz geht ja noch.....

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Hoffen wir es bleibt dabei, würde einfach die Autobahn künftig tunlichst meiden, wenn da ein Unfall passiert bist du unter Umständen wirklich richtig gearscht.

    MFG Janis


    Ein Motorrad kann man nicht wie Menschen behandeln, Motorräder brauchen Liebe!

  • WTF? ich bin Tag dür Tag mit dem L von ZH nach LU auf der Bahn. Fahrlehrer hat gemeint wenn die Polizia "schwirig tuet" soll soe sich bei ihm melden er bestätige dann kurz und gut ist. Aber ohne Grundkurs ist schon suboptimal... Zumal ich Rollerfahrer im Grundkurs hatte und die nicht mal auf nem Parkplatz hätte fahren lassen. 30er Zone, Rechtsvortritte ohne Ende und die ballern geradeaus ohne die Rübe auch nur einmal zu bewegen.

    Fahit: mit FL absprechen und gut is.

    Wurde von einer Feministin gefragt wie ich das mit den lesbischen Beziehungen so sehe…
    "in Full-HD" war offenbar die falsche Antwort…

  • Da das mit dem "prüfungsreif" 100% interpretationssache ist, lohnt es sich sicher zu diskutieren bzw. den Rechtsschutz hinzuzuziehen.

    Halt uns auf dem laufenden, könnte eine interessante Lektion werden...

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Wer kann mir weiterhelfen? Ich habe echt Panik...

    Nicht gleich Panik schieben. Die Sache mit dem "Prüfungsreif" ist etwas schwammig definiert. Es steht im Gesetz nirgends, dass dazu die Grundkurse absolviert sein müssen. Meistens ist man dann aber fein raus wil man eine gewisse Fahrerfahrung dann nachweisen könnte (mit "Zertifikat").
    Allerdings könntest du auch so schon einige Fahrstunden hinter dir haben und einfach die Grundkurse noch fehlen. Das kann dir aber nur dein Fahrlehrer bestätigen.

    In jedem Fall denke ich du wirst höchstens mit einer Busse rechnen müssen und wirst den Lernfahrausweis vermutlich behalten dürfen.

    Ich würde dir empfehlen sofort deinen Fahrlehrer anzurufen. Wenn du schon Fahrstunden genommen hast soll er doch mal versuchen ob er dir eine Prüfungsreife attestieren kann. Falls das nicht funktioniert wirst du vermutlich einfach die Busse bezahlen müssen. Das dürfte vermutlich aber auch keine Katastrophe sein da dein Lernfahrausweis wohl gültig bleibt. Ich würde auch den Kurs nicht absagen und ganz normal besuchen. Selbst wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass dir der Lernfahrausweis entzogen wird (den hätten sie dir aber sonst auch vor Ort abnehmen können wenn das ein so schlimmes Vergehen wäre), dann kannst du später einen neuen beantragen und mit etwas Glück bestätigt dir dein Fahrlerer dann auch ein zweites Mal, dass du den Kurs besucht hast.

    In jedem Fall solltest du sofort deinen Fahrlehrer kontaktieren und ihm die Sache erläutern. Vielleicht rät er dir dann auch dazu die Busse einfach zu bezahlen. Frag' ihn dann einfach wie das mit dem Kurs wäre wenn du den dann nochmals mache müsstest. Das alles wird vermutlich aber nicht passieren. Mach' einfach die Kurse, bezahle eine Eventuelle Busse und meide die Autobahn sicher bis zum Abschluss der Grundkurse.

    The Sky isn't the limit!

    Ich bin gerade etwas neben der Spur. Macht Spass!

  • Danke an alle Vorallem an Ginger für die Links. Wenn es "nur" eine Busse von 200 Franken ist geht es. Fahrlehrer habe ich noch nicht. Werde am Montag im Kurs fragen.

    Blöd darf ich nicht auf die Autobahn. Nun muss ich durch Zürich, Uetikon und Birmensdorf. Die Tunnels sind viel schneller.

  • Prüfungsreife ist schwammig formuliert...

    Gemäss dem Schweizerischer Fahrlehrer Verband heisst Prüfungsreif:

    "Fahrschüler/innern, welche sich am Ende der Perfektionsschulung befinden und die Fahrkompetenzen grösstenteils erworben haben"

    Quelle: http://www.fahrlehrerverband.ch/wp-content/upl…2/Glossar-d.pdf S.6

    Leider keine weitere Informationen per Google gefunden... sowie keine Gerichtsentscheide. :loudly_crying_face:

    KawaSevi, da der Link mit den CHF 200.00 von BE ist und nicht ZH könnte sich der Betrag abweichen... Denke aber nicht allzu viel....
    Wäre dir Dankbar, wenn du das Urteil der Anzeige hier veröffentlichst. Gibt sicher noch andere die in solche Situationen kommen.

    Ich persönlich hatte Glück und kam auf der AB nie in eine Kontrolle.

    Wir sehen uns spätestens in Walhalla wieder ! :xD:

    Ich beherrsche vier Sprachen fliessend: ironisch, sarkastisch, zynisch und zweideutig :winki: