von a1 zu A beschränkt oder A unbeschränkt

  • Hallo zusammen

    Habe den Autoführerschein nach dem jahr 2003
    und bin über 25 Jahren alt
    vor 5 jahren habe den 8 stunden grundkurs gemacht 2010 seit dort fahre immer mit den A1


    sehr gerne würde ich dan A beschränkt oder A unbeschränkt machen.

    was muss ich dafür machen ?
    kann ich den A unbeschränkt einfach antragen da ich seit 5 jahren A1 Fahre und über 25 J bin :confused_face:

    oder muss ich da den grundkurs machen und Prüfung für A beschränkt und A unbeschränkt ?

    besten dank für eure hilfe

    liege brüsse an alle Töffahrer

  • Du musst den Lernfahrausweis beantragen. Da du A1 bereits hast, brauchst du für A- oder A nur noch 6 Stunden Grundkurs (Teil 3 und Repetition von Teil 1 + 2). Danach musst du die praktische Prüfung bestehen.

    Da du bereits 25 Jahre alt bist, kannst du grundsätzlich A- und A machen. Letzten Endes hängt es von deinem Motorrad ab, ob es für A reicht oder ob du A- machen musst. Machst du die Prüfung für A-, kannst du nach 2 Jahren beanstandungsfreier Fahrpraxis A unbeschränkt beantragen.

    Es gibt nur eine Regelung, bei der du mit A1 den A- einfach beantragen kannst. Falls du den A1 vor dem 1.4.2003 gemacht oder erhalten hast. Das war die Übergangsregelung, da der alte A1 Fahrzeuge umfasste, welche mit den heutigen Ausweisen nur mit A- gefahren werden dürfen. Diese Regelung trifft auf dich aber nicht zu, da du A1 erst im 2010 erworben hast.

  • Super Danke für die schnellen antworte. :thumbsup:
    Ich denke das die A- und A Prüfung das selbe ist oder  :?:
    dan würde ich sicherlich den A unbeschränkt bevorzugen  Grin_Smiley

  • Ja, die Prüfung für A- und A ist meines Wissens identisch. Du darfst aber nicht mit einem A- Motorrad die unbeschränkte Prüfung machen, selbst wenn du 25 Jahre alt bist. Daher ist die Kategorie letzten Endes von deinem Motorrad abhängig, resp. von dem Motorrad, mit dem du den Grundkurs und die Prüfung absolvierst.