Polizei gefilmt

  • Hallo zusammen :smiling_face:

    Während dem Fahren hatte ich meine Gopro am laufen & ich wurde von der Polizei rausgezogen (Die Autofahrer liessen sie natürlich alle durchfahren :pinch: )


    Der einte sagte noch so schön, das will ich aber nicht auf Youtube sehen. Wenn ich nun die Gesichter von dennen z.B. zensieren würde, dürfte ich es auf Youtube hochladen?


    Cheers

    Einmal editiert, zuletzt von DaveH (5. August 2015 15:03)

  • Na wenn er dir schon sagt, dass er das nicht auf YT sehen will, was brauchste dann noch mehr?

    Die Polizisten, mit denen ich zu tun hatte, waren bisher leider auch immer Kamerascheu...aber was solls...

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Ich verstehe es, wenn man sein Gesicht sieht, dass er es nicht auf YT haben will. Aber wenn man es zensiert erkennt man ihn ja nicht. Dann sollte es doch theoretisch egal sein?

  • Na wenn er dir schon sagt, dass er das nicht auf YT sehen will, was brauchste dann noch mehr?

    Naja, was der liebe Polizist will und was gesetzlich erlaubt ist, muss ja nicht das Gleiche sein ;).

    Kann die Polizisten aber auch verstehen, da müsste ich auch nicht alles gefilmt haben. Gibt ja auch wirklich gute Polizisten mit genug Augenmass und die dann halt mal der Situation entsprechend Gnade vor Recht ergehen lassen (leider immer seltener und die Budgetvorgaben was Bussen betrifft macht es nicht besser). Im dümmsten Fall landet dann sowas im Netz und der Vorgesetze bekommt es mit... kann also auch kontraproduktiv sein.

  • Zu der rechtlichen Situation hilft dir vielleicht der folgende Artikel des Tages-Anzeigers vom 19.03.2015
    Die Gefahren von Dashcams und Helmkameras

    http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standa…/story/10270166

    Kernaussage:
    <<Heikel ist das Filmen anderer Personen ohne deren Einverständnis. Dies lässt sich aber kaum vermeiden, wenn die Dash­cam im Dauerbetrieb
    ist. Unweigerlich werden andere Verkehrsteilnehmer und Passanten erfasst. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür sieht
    darin eine «widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung». Es gibt aber auch Juristen, die dies anders sehen.Klar verboten ist dagegen, Aufnahmen von anderen Verkehrsteilnehmern ins Internet zu stellen. >>

  • psi3 Waren ja in diesem Zeitpunkt keine Verkehrsteilnehmer, da sie zu Fuss standen :p

    Dann frag ich mich aber nach diesem Auszug wieso es so viele Videos auf YT von Helmkameras gibt.

  • Hier etwas offizieller:

    http://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/00…ex.html?lang=de

    Unterm Strich ist demnach nicht mal das Filmen selber 100% erlaubt, unabhängig davon, ob man es veröffentlicht/zensiert oder nicht.
    Ich würde daher einfach das machen, was der Polizist wünscht und froh sein, wenn der die Kamera nicht ins Protokoll aufnimmt.
    Zum Glück ist alles etwas schwammig niedergeschrieben und es liegen (noch) zu wenig konkrete Urteile vor.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Boo (5. August 2015 22:45)

  • Aus Datenschutzrechtlichen gründen sehe ich da kein Problem, solange die Person unkenntlich gemacht wird. In der Ausbildung (ich lerne Informatiker) haben wir es so gelern, dass keine Sachen ins Internet gestellt werden dürfen, mit denen eine Person eindeutig identifizierbar sei (ohne ihre Erlaubnis einzuholen). Leider ist wie schon von Boo geschrieben das recht schwammig, denn wie kann man jetzt einen Menschen genau identifizieren, zählt da Körperform usw. auch dazu ... Das sehen viele ganz unterschiedlich.

    Grundsätzlich sehe ich eigentlich kein Problem damit, aber wie Boo gesagt hat denke ich, wenn der Polizist nett zu dir war (vielleicht sogar ein Auge zugedrückt hat, was ihm den Job kosten könnte sollte das sein Chef erfahren) und dich nicht irgendwie blöd oder dumm angegangen hat, würde ich das machen was er gesagt hat und es nicht ins Internet stellen.

    A ride a day keeps the stress away.