Begleitperson mit dem "L" zwingend?

  • SVG Art. 15
    1 Lernfahrten auf Motorwagen dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt.


    Wenn man Auto fährt als Fahranfänger braucht es eine Begleitperson.
    Mit dem Roller braucht man keine Begleitperson hat mir die Frau bei der Fahrschule gesagt.
    Wie ist das bei denn grösseren Maschinen, sprich 300ccm?

  • Brauchst du nicht. Wichtig ist nur zu wissen, dass du mit dem L nur Personen hintendrauf mitnehmen darft, die mindestens die Ausweiskategorie schon haben. Sprich bei A beschränkt muss dein Sozius mindestens auch A beschränkt haben. B gilt natürlich nicht.