SVG Art. 15
1 Lernfahrten auf Motorwagen dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt.
Wenn man Auto fährt als Fahranfänger braucht es eine Begleitperson.
Mit dem Roller braucht man keine Begleitperson hat mir die Frau bei der Fahrschule gesagt.
Wie ist das bei denn grösseren Maschinen, sprich 300ccm?