A Beschränkt Prüfung bestanden, wann Drosselung aufheben?

  • Liebe Töff-Forum Gemeinde.
    Gestern habe ich die Prüfung A Beschränkt mit meiner gedrosselten 650GS bestanden.
    Was mich nun etwas irritiert: Man sagt ja das für die A Unbeschränkt ENTWEDER 2 Jahre Fahrpraxis gedrosselt vorhanden sein muss ODER man erreicht das 25ste Lebensjahr.


    Sehe ich das korrekt, dass ich in einem Jahr (also an meinem 25sten Geburtstag) die Drosselung aufheben kann und somit den A Unbeschränkt Ausweis erhalte oder muss ich effektiv ab heute 2 Jahre Beschränkt fahren?


    Habe gesehen das im Internet die Meinungen etwas auseinandergehen.


    Besten Dank für die Aufklärung :smiling_face:

  • 2 Jahre oder dann mit 25 zusätzlich noch die grosse Prüfung ablegen. (Und hoffen, dass du dann noch nicht ein 40 kW Bike brauchst )


    PS: Der Ablauf ist übrigens erst neuere Ausweis und dann Drosselung aufheben.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!


  • Da:


    A unbeschränkt mit Lernfahrausweis Wartezeit überbrücken?

    Danke Dir! Dann werde ich wohl noch 2 Jahre gedrosselt unterwegs sein. Macht ja auch so Spass :smiling_face: Thema kann von mir aus geschlossen werden.

  • So damit nöd zvill gmeint wird:


    Aus dem Gesetz:


    Wann wird die Beschränkung aufgehoben?
    Art. 24 Abs. 5 VZV https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19760247/index.html#a24

    Zitat


    Die Leistungsbeschränkung der Kategorie A wird auf Gesuch des Ausweisinhabers frühestens zwei Jahre nach der Erteilung aufgehoben, wenn die Zulassungsbehörde feststellt, dass er in den letzten zwei Jahren vor der Einreichung des Gesuches keine Widerhandlung gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechtes begangen hat, die zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat


    Da steht nichts von Alter.


    Art. 24 Abs. 4 VZV

    Zitat


    Die Leistungsbeschränkungen nach Absatz 3 gelten nicht für:
    a.Personen, die einen Lernfahrausweis für Motorräder mit unbeschränkter Motorleistung besitzen und die praktische Führerprüfung auf einem zweiplätzigen Motorrad mit einer Motorleistung von mindestens 35 kW absolviert haben;


    und wer bekommt so einen Lernfahrausweis?


    Art. 15 Abs. 2 VZV

    Zitat


    Der Lernfahrausweis der Kategorie A wird nur für Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg erteilt. Diese Beschränkung gilt nicht bei:
    a.Personen, die das 25. Altersjahr vollendet haben;


    Wie lange wird er gültig sein?


    Art. 16 VZV

    Zitat


    1 Der Lernfahrausweis ist gültig:
    a.vier Monate für die Kategorie A und die Unterkategorie A1;
    [...]
    2 Die Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises für die Kategorie A und die Unterkategorie A1 wird um zwölf Monate verlängert, wenn der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung der praktischen Grundschulung nach Artikel 19 vorliegt.


    Im total also 16 Monate.


    Muss die Grunsdchulung (a.k.a Grundkurs) wiederholt werden?
    Eigentlich regelt das Art. 19 VZV. Es steht dort zwar nicht explizit, es ist aber so, dass wenn man schon die Kategorie A hat, auch wenn nur beschränkt, die Grundschulung nicht wiederholt werden muss.


    Darf man damit ins Ausland?
    Das regelt nicht das Schweizer Gesetz, aber ohne weiteren Beweis haben unsere Nachbarländer analoge Regeln zu unserer, dass nur ein regulärer Führerausweis gültig ist.


    Quintesenz:
    1) Entweder zwei Jahre warten
    oder
    2) Am 25 Geburtstag den Lernfahrausweis A unbeschränkt Bestellen
    und dann
    a) Warten bis 2 Jahre abgelaufen sind, jedoch darf dann im Ausland nur mit einer Maschine mit max. 25 kW (in Zukunft max 35 kW) gefahren werden.
    oder
    b) Die Praktische Prüfung A unbeschränkt mit einem dazu tauglichen Fahrzeug ablegen (z.Z. min 35 kW, in Zukunft min 40 kW und min 600ccm)
    Mit Version 2b kannst du theorethisch schon ein Monat nach deinem 25. Geburtstag legal ungedrosselt im Ausland fahren. Viel Spass.


    Zukunft: http://www.astra.admin.ch/them…/07062/index.html?lang=de

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!