Begleitperson ab wann erlaubt?

  • Hey Community,

    da ich Neulenker bin und ein "L" am Motorrad haben werde wollte ich mal Fragen ab wann es erlaubt ist Freunde mit aufs Motorrad zu nehmen?

    Braucht man da erst paar Jahre Erfahrung oder darf man jemand drauf nehmen nach bestandener Prüfung?

  • Nur Personen mit der gültigen Kategorie...
    Sprich:
    du Besitzt A- Lernfahrausweis, darf einer mit, der den abgeschlossenen Führerausweis A- oder A hat

    du Besitzt A Lernfahrausweis, darf einer mit, der den abgeschlossenen Führerausweis A hat.

    Andere darfst du nur mitnehmen... sobald du die Prüfung bestanden hast und den abgeschlossenen Führerausweis hast.....

    Wir sehen uns spätestens in Walhalla wieder ! :xD:

    Ich beherrsche vier Sprachen fliessend: ironisch, sarkastisch, zynisch und zweideutig :winki:

  • Der Sozius muss in Besitz des Töffführerscheins (in der Leistungskategorie deines Töffs) sein. Egal wie lange er oder sie den schon hat.

  • Erst nach bestandener Prüfung darfst du Leute als Sozius mitnehmen. Aber da gilt keine Frist, bestanden ist bestanden und dann darfst du.

    Ausnahme ist noch: jemand, der mindestens den Führerschein schon hat, für den du den Lernfahrausweis hast, der darf dir hinten draufsitzen. Also wenn du den Lernfahrausweis A unbeschränkt hast, darf dir jemand hinten draufsitzen, der den Füherschein A unbeschränkt schon hat (A beschränkt zählt nicht).

  • hey!!!! bin schon gross... und komm an die Fussrasten... glaube ich... nimmt mich mal wer mit hinten drauf? :grinning_squinting_face:


    ... Gibt ja auch noch Seitenwagen ... Die kippen selten und die Beifahrer sind gut aufgehoben :winking_face:

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.