Motorradauspuff wann ausgebrannt? Toleranz bei Messung?

  • Hallo zusammen
    Wann ist im Durchschnitt die Anlage komplett ausgebrannt und wie kann man den Prozess beschleunigen?

    Wie hoch ist die db- Toleranz in der Schweiz, wenn meine 748er bei 99db angesetzt ist?

    Gruss
    D4L

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  • Die 99dB(A) im Stand sind nur einen Anhaltswert.
    Oder wie es heisst: "Zur Erleichterung der späteren Überprüfung der Geräuschentwicklung der Krafträder im Strassenverkehr ist darüber hinaus der Schalldruckpegel im Nahfeld der Mündung der Auspuffanlage ( Schalldämpfer ) gemäß den nachstehenden Vorschriften zu messen und das Messergebnis in den Prüfbericht für die Bescheinigung nach Anhang II einzutragen."


    Rechtlich relevant sind die 80 dB(A) der Durchfahrtsmessung * im Kapitel 9 der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…ELEX:31997L0024 bzw. Anhang 1 und 2 der Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…ELEX:31978L1015

    Messaufbau und Messbedinungen siehe ebenda.

    * Hinweis: Je nach Erstzulassungsdatum deines Töffs kann der maximal erlaubte Pegel von diesen 80 dB(A) abweichen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (20. Juli 2015 15:38) aus folgendem Grund: Sinn der nahfeldmessung nachgeführt.

  • Danke.
    Leider finde ich nichts bezüglich der Toleranz. (Erstzulassungsdatum).
    Den Absatz über "Der Fahrbahnbelag der Prüfstrecke muß den Vorschriften des Anhangs VII entsprechen" finde ich richtig geil. Das sollte ich ausdrucken und bei Bedarf dann, dien Politesen so richtig unter die Nase reiben und jeden einzelnen Punkt prüfen lassen:D .

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  • Wenn es hart auf hart kommt packt die Poitesse dein Töff auf einen Anhänger und wartet bis Montag oder auch länger: Bis der Belag beim StVA zugänglich und der Experte erreichbar ist.

    Tolleranz? Nennt sich Grenzwert, entweder ist man drunter oder Konsequenzen.

    Edit: Ein wenig gibt es
    2.1.5.3 . Zur Berücksichtigung der Ungenauigkeit der Messungen gilt der am Meßgerät abgelesene und um 1 dB(A ) verminderte Wert als Messergebnis .

    2.1.5.4 . Die Vorschrift nach 2.1.1 gilt als erfuellt , wenn die vier Messergebnisse nicht über dem zulässigen Grenzwert für die betreffende Kraftradklasse liegen .

    Übersteigt ein einziges der vier Messergebnisse den zulässigen Grenzwert um höchstens I dB(A ) , so sind vier weitere Messungen durchzuführen . In diesem Fall gilt die Vorschrift nach 2.1.1 nur dann als erfuellt , wenn diese vier neuen Ergebnisse nicht über dem zulässigen Grenzwert liegen .

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Eins verstehe ich aber heute noch nicht. Warum wird mal was vom europäischen- Gesetzt und mal vom Schweizer- Gesetzt genommen. Die Lärmemissionen bspw. sind in Europa ja anders als in der Schweiz. Alles nur wegen de bilateralen Verträge?

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  • Wenn es hart auf hart kommt packt die Poitesse dein Töff auf einen Anhänger und wartet bis Montag oder auch länger: Bis der Belag beim StVA zugänglich und der Experte erreichbar ist.

    Tolleranz? Nennt sich Grenzwert, entweder ist man drunter oder Konsequenzen.

    Edit: Ein wenig gibt es
    2.1.5.3 . Zur Berücksichtigung der Ungenauigkeit der Messungen gilt der am Meßgerät abgelesene und um 1 dB(A ) verminderte Wert als Messergebnis .

    2.1.5.4 . Die Vorschrift nach 2.1.1 gilt als erfuellt , wenn die vier Messergebnisse nicht über dem zulässigen Grenzwert für die betreffende Kraftradklasse liegen .

    Übersteigt ein einziges der vier Messergebnisse den zulässigen Grenzwert um höchstens I dB(A ) , so sind vier weitere Messungen durchzuführen . In diesem Fall gilt die Vorschrift nach 2.1.1 nur dann als erfuellt , wenn diese vier neuen Ergebnisse nicht über dem zulässigen Grenzwert liegen .

    Danke. habs auch gleich gefunden.
    Noch eine andere Frage. Für was ist der Anhaltspunkt überhaupt gut?

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  • Kurzer Zwischenruf:

    Warum würde man den Prozess beschleunigen wollen?

    MFG Janis


    Ein Motorrad kann man nicht wie Menschen behandeln, Motorräder brauchen Liebe!

  • Nochmals Danke.
    Ich hab ja alles im Legalen Bereich. Ich höre jedoch immer wieder das wenn der Auspuff komplett ausgebrannt ist, dies zum teil massiv lauter ist und obwohl alles Eingetragen ist, bzw. Homologiert und B-Blatt dabei, es trotzdem zu Probleme führen kann. Was natürlich eine Absolute schweinerei ist. Das Motorrad auf den Prüfstand zu setzen, am besten alle paar Wochen, kann sich ja jeder leisten. Ausserdem ist man in der Schuld der Ingenieure, welche die Auspuffanlage so konzedieren, das Sie EIGENTLICH legal sein sollte. :confused_face: klar. macht sinn...Hauptsache die Bullen haben was zum kassieren und die Grünen wieder was zu Meckern, obwohl es EIGENTLICH alles legal wäre

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  • Dein Thema relatiert etwas zu folgenden, habe dir da mal einen wichtigen Beitrag rausgefischt:

    Ich ziele auf die Leistungsveränderung ab.

    http://toeff-forum.ch/index.php?page…6870#post136870


    Hatte kein Leistungsverlust. Hätte ich mich für G.P.R. entschieden, hätte ich in der Tat im ersten drittel an Drehmoment verloren. Sound wäre zwar viel lauter und Kerniger, aber deutlicher Leistungsverlust. Das wollte ich nicht. Bei der MIVV ist das Volumen gleich. Ich verliere vermutlich erst ab über 200km/h. Aber da ich nicht auf die Rennstrecke gehe und auf den Schweizer Strassen relativ vernünftig herumfahre, ist das kein Thema für mich. Habe auf jeden Fall nach der Montage keinen Unterscheid gemerkt

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  • Ich war beim technischen Dienst vom STVA und fragte ob ich mit dem Beiblatt allles legal wäre für den Sportauspuff. Seine Antwort: Auf Papier ist vieles legal, aber mittlerweile werden soviele verkauft die nach kurzer Zeit ausgebrannt und lauter wie erlaubt sind. Konkreter konnte er sich zu meinem Auspuff leider nicht äussern..


    Und der Kreis schliesst sich...Amen :ugly:

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  • Schau dir nochmals den Lechner Vortrag an.
    Es gibt Motorräder die sind ab Werk (!!) zu laut. oder halten die Grenzwerte nur bei den exakt vorgegebenen Messbedingungen ein.

    Die Regelung die in den meisten U.S. Amerikanischen Staaten angewandt wird, ist da besser. Unter 50 km/h gilt generell max. X dB(A) und darüber generell max. Y dB(A).

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Aber nochmals die Frage: Nach wie vielen KM (aus Eigenerfahrung am besten) ist die Anlage durchgebrannt?

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