Kleidung und von a1 mit L auf a?

  • Hi Leute hab 2 Fragen weiss jemand ob MX Kleidung für die prüfung erlaubt ist?

    Und ich hab im moment das L für den A1 werde aber nen monat nachdem der lernfahrausweis abläuft 18 (hab natürlich vku un so schon hinter mit) nun is die frage ob ich normal den a1 fertig machen soll und dann auf den A umsteigen soll oder ob ich irgendwie direkt die Prüfung für A machen kann ohne 2 mal den motorradkurs bzw die prüfung zu machen.

    Hoffe ihr könnt mir helfen vielen dank schonmal im vorraus :grinning_squinting_face:

  • Die prüfung unbedingt machen, vku und grundkurse verlieren ansonsten ihre gültigkeit meines wissens nach.
    Ob die MX kleidung zugelassen ist weiss ich nicht, am besten einen Fahrlehrer fragen.

  • Wenn du die Prüfung A1 nicht machst.... dann hat W_S recht... Dann musst du VKU und alle 3 Grundkurse neu besuchen...
    Wenn du die A1 Prüfung machst.. wirst du statt 3 Grundkurse nur noch 1.5 Grundkurse besuchen... Sprich.. statt 12 h für die A- nur noch 6 h...

    Wir sehen uns spätestens in Walhalla wieder ! :xD:

    Ich beherrsche vier Sprachen fliessend: ironisch, sarkastisch, zynisch und zweideutig :winki:

  • Seid ihr euch da sicher?

    Ich habe nach kurzer Suche gelesen, dass VKU 2 Jahre, Grundkurse 1 Jahr, Sehtest 1 Jahr und Nothelfer 6 Jahre gültig sind, unabhängig vom Lernfahrausweis.

    Da jedoch der Lernfahrausweis ab besuchtem Grundkurs um 1 Jahr verlängert wird und dieser nun ausläuft, würdest du für die Kat. wohl zumindest alle drei Grundkurse absolvieren müssen.

    Informiere dich lieber genau beim StVa (am besten zweimal :winking_face: )

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Boo... der LFA verlängert sich ja um ein Jahr nach dem man ihn machte.. somit wäre doch rein rechnerisch das 1jahr aufgebraucht?
    und Sehtest meinte ich sei 2 jahre? (hab nicht nachgelesen)

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  • Was ist MX Kleidung :confused_face: Motocross :woot:

    Die Kleidung muss Abriebfest sein. Ob das ein MX-Meshshirt mit Protektoren erfüllt bezweifle ich.
    Die offiziellen Merkblätter von Baselland findet man unter http://www.baselland.ch/prakt_6-htm.304824.0.html
    Unbedingt ALLE relevanten durchlesen! Nicht das man bei der Frage: "Leuchten die Standlichter, wenn die Abblendlichter eingeschalten sind?" in stottern kommt.

    Bei A1 und Kleidung steht u.a.:

    Zitat


    Motorradjacke oder robuste lange Jacke aus abrieb und reissfestem Material

    Aus der VZV : https://www.admin.ch/opc/de/classif…0247/index.html

    Sehtest darf maximal 24 Monate alt sein. Art. 9 VZV
    Nothelfer max. 6 Jahre oder gültiges Permis der Kat A, A1, B, B1 oder gleichwertige bzw bessere Ausbildung (Aertzte, Pflegepersonal, etc) Art. 10 VZV
    Basistheorie max 2 Jahre oder gültiges Permis der Kat. A, A1, B, B1, C, C1, D, D1. Art. 13 VZV
    VKU max 2 Jahre oder gültiges Permis der Kat A, A1, B, B1. Art. 18 VZV
    Grundkurs keine max Alter in Art. 19 VZV angegeben. Bei strikter Interpretation verfallen diese, denn der Kurs kann nur gemacht werden, nachdem man den entsprechenden Lernfahrausweis hat.
    Denn

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!