Adieu, arriverderci, ciao, bye, und Adios

  • Meinereiner hat die Töff-WABs gemacht - schweineteuer, aber was will man. Die Anbieter haben ja quasi eine Monopolstellung, weil es so wenige davon gibt. Zusammenfassen lassen sie sich als Ausgedehnte Grundkurse mit erhöhten Kosten. Nein, Schleudern ist nicht drin, aber schnelles Kurvenfahren, Abstandhalten, Bremstechnik und dergleichen. Dinge, welche man eigentlich können sollte, wenn man schon ein paar Jährchen fährt. 750 Franken haben mich die gekostet... wenn ich mich nicht Irre. Geld, welches ich lieber anderweitig genutzt hätte.

    Dabei wurde mir gesagt, dass der definitive Fahrausweis (im Kt. Zürich und glaub SG) jedoch automatisch kommen sollte. Doch Computerpannen können geschehen, weswegen sie empfohlen haben, die WAB-Bescheinigung zu behalten.

    Ich wusste es jedoch auch bloss aufgrundes Kollegen, welcher in die selbe Falle tappte! Er konnte den Ausweis jedoch um 3Monate verlängern um die Kurse absolvieren zu können.

    Mein Fazit danach: Weg damit! Abzockerei welche nichts bringt. Kein Raser oder Alki wird sich vom WAB-Kurs vom Rasen oder Saufen abhalten lassen. Dafür sind sie zu sehr "Gschpürschmi-Fühlschmi".

  • Jungs es spielt keine rolle mehr es sind 5 Monate drüber und ich dödel habs nichts gemerkt. Verurteilt mich! Jeder Mensch macht Fehler , manche sind weniger schlimm andere sind schwerwiegender und ich muss die Konsequenzen tragen auch wenn es ärgerlich ist werd ich es hinnehmen müssen. Und ja es sind beide Schecks weg.

    :troll: Legenbär

  • @gv: Dann muss man aber mindestens 6 Monate seinen Wohnsitz in DE haben. Sonst sagen die CH-Behörden: "Schöns Chärtli mit äme hübsche Föteli händ Sie da. Aber bi euis absolut wert- und nutzlos."

    Hyura: Also stand es die ganze Zeit, säuberlich notiert gleich neben der Kat. B, schwarz auf pink, und sicher aufbewahrt in deinem Portemonnaie?
    Sorry. Aber in dem Fall, wie man in der Schweiz zu sagen pflegt, ein klassischer Fall von selber Schuld.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (13. Juli 2015 15:29)

  • Jeder Mensch macht Fehler. Aber nicht jeder Mensch stellt sich quer, wenn ihm Leute noch helfen wollen das zu retten, was noch zu retten ist!

    Die 5 Monate machen wieder überhaupt keinen Sinn nach dem was du bisher geschrieben hast...

    Und wie kann es sein, dass dein Ausweis (oder jetzt doch beide?) so lange verfallen war und dir das StVa nicht gesagt hat, dass du nicht mehr auto UND Töff fahren darfst? Das wären z.B. Fragen die du dem StVa stellen könntest, das spräche für dich!
    Und warum ist der B-Scheck auch weg, wenn doch da die Probezeit noch gültig ist?

    Entweder hat also das StVa dir, oder du uns Käse erzählt...

    Also gib mal ein paar konkrete Zahlen und Daten her, wenn du schon nen Thread eröffnest. schmollen kannst du später...

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Und wie kann es sein, dass dein Ausweis (oder jetzt doch beide?) so lange verfallen war und dir das StVa nicht gesagt hat, dass du nicht mehr auto UND Töff fahren darfst? Das wären z.B. Fragen die du dem StVa stellen könntest, das spräche für dich!

    Das StVA ist halt nicht die SBB welche for Ablauf von Jahresabo, GA oder Halbtax ein Erinnerungsbrief schreiben.

    Wink_Smiley

    Hat evtl. damit zu tun, dass man für das ÖV-Billet regelmässig was zahlen muss, für das Auto-Billet aber nicht. Und das man für Kat. A oder B handlungsfähig sein muss.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ohne mich jetzt in die Praxis hineingekniet zu haben, sehe ich noch einen möglichen Ausweg: Du hast nicht innert Frist die Kurse belegt. Primär Dein Fehler, das hast Du eingesehen und muss nicht weiter diskutiert werden, auch wenn die Regelung "ein wenig beamtenhaft" daherkommt.

    Nachdem Du die Frist verpasst hast, hättest Du nicht mehr Fahren dürfen und das SVA hätte umgehend den Ausweis einziehen müssen und Dich auf das Fahrverbot mit der Möglichkeit der Fristerstreckung aufmerksam machen müssen (letzteres müssen sie wohl nicht, aber würde denen gut anstehen). Jedenfalls haben sie Dich nicht darauf aufmerksam gemacht, dass Du nicht mehr fahren darfst. Damit haben sie aber auch verhindert, dass Du die 3-monatige Nachfrist beantragen konntest bzw. bewusst wurde, dass Du diese Frist noch nützen könntest (dass Du dich im Gesetzesdschungel nicht auskennst, kann man in Anbetracht dessen, dass es die Fachleute=Fahrlehrer nicht besser wissen, Dir kaum vorwerfen). Von daher würde ich an Deiner Stelle im Rahmen eines Widererwägungsgesuches das SVA bitten, Dir ab Kenntnisgabe der abgelaufenen Frist die Nachfrist einzuräumen. Bei einer ablehnenden Verfügung an die nächste Instanz einen gleichlautenden Rekurs machen.

    Wenns nicht funktioniert, wird der Schaden grösser, wenns funktioniert kannst du das Adieu etc. dann wieder streichen :winking_face:

  • Das StVA ist halt nicht die SBB welche for Ablauf von Jahresabo, GA oder Halbtax ein Erinnerungsbrief schreiben.

    Wink_Smiley

    Hat evtl. damit zu tun, dass man für das ÖV-Billet regelmässig was zahlen muss, für das Auto-Billet aber nicht. Und das man für Kat. A oder B handlungsfähig sein muss.


    Das mit dem Bezahlen mag stimmen. Aber das Aussprechen des Fahrverbotes wäre im Sinne des Gesetzes und somit geboten gewesen. Und allenfalls wäre es ohnehin nur logisch gewesen, den Führerausweis Kat. A(-) zu entziehen. Das heisst nun nicht, dass das Gesetz vorsätzlich falsch angewendet werden soll, sondern dass es sehr wohl nachvollziehbar ist, wenn einem der Fehler, dem Hyura passiert ist, systembedingt auch anderen fahrlässig oder aus Missverständnis passieren könnte und von daher mit Vernunft begegnet werden sollte. Insbesondere eine nachträgliche Erteilung einer Nachfrist, bei der er nicht allgemein Fahren darf, sondern nur für die Dauer der Kurse, wäre denkbar und grundsätzlich nicht gesetzeswidrig.

  • Wenns nicht funktioniert, wird der Schaden nicht grösser, wenns funktioniert kannst du das Adieu etc. dann wieder streichen

    Fehlt doch oder? Schaden hat er erst wenn er vor Gericht klagen muss und verliert, vorher ist es noch gratis und wäre eine vertane Chance wenn er es nicht so machen würde wie von dir :thumbup: vorgeschlagen

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Fehlt doch oder? Schaden hat er erst wenn er vor Gericht klagen muss und verliert, vorher ist es noch gratis und wäre eine vertane Chance wenn er es nicht so machen würde wie von dir :thumbup: vorgeschlagen


    Schaden: Investierte Zeit für das Wiedererwägungsgesuch, Papier, Toner, Strom, Briefmarke - allenfalls Gebühr Verfügung

  • Nunja, der Führerausweis (nicht die jeweilige Kategorie!) hat ein Ablaufdatum. Wenn man nun zwar einen Mofa-Brief hat, verfällt dieser zwar nicht, jedoch die Fahrzeugführerermächtung für die Kategorien auf dem Kärtchen mit Ablaufdatum.

    Da gibt es kein Fahrverbot, da ist schlichtweg die Erlaubnis abgelaufen.

    Da gibt es keinen Brief einzuziehen, der ist nach dem Ablaufdatum einfach nicht mehr gültig. Dass das StVA es jedoch nichtmal auf die Reihe bekommt, ein Erinnerungsschreiben zu liefern, ist ein garstiges Armutszeugnis in der Servicewüste Schweiz. Die Kosten für eine Autoprüfung sind nicht ohne, selbst wenn man keinen Fahrlehrer bräuchte, weil man es ja schon kann.

    Weiss man eigentlich, welche Partei dies eingeführt hat? Ich tippe ja auf Rot/Grün.

  • Das war der Bundesrat. nominell Rot/Grün ist in der Schweiz immer in der Minderheit. Die Schlussfolgerung überlasse ich aber Dir ...

    Ach was jetzt. Bundesrat hat es genau 1 Bürgerlicher, ist also rot-grün dominiert.
    Im Nationalrat 54 von 200 und im Ständerat sind es gar nur 5 von 46. Das Bundeshaus ist klar rot - grün.
    :sonne: (Seit jedefalss dä Dr. B und Dr. M)

    :winking_face::kissing_face:

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!