Adieu, arriverderci, ciao, bye, und Adios

  • Liebe Töffgemeinde.

    Ich möchte mich bei allen hier herzlichst für die tollen touren, Gespräche und auch eure grandiosen Hilfen bei vielen Technischen, wie auch anderen Themen bedanken.

    Der Grund für mein ableben hier im Forum, naja ist folgender.

    Den Check für die Kat A- durfte ich im Juli 2011 entgegennehmen. Anders als viele andere führte mein Weg zuerst über meine Leidenschaft und erst später zur Autoprüfung.
    Diesen durfte ich im November 2012 nach langer Abstinenz nachholen und einfordern.

    Gemäss dem Gesetzt dürfen ja alle jungen und auch neuen Autofahrer diese Tollen WAB Kurse besuchen. Diese Besagen das nach Dato bestandener Autoprüfung 3 Jahre Zeit zur Verfügung steht um diese 2 Kurse zu absolvieren.

    Also ich am WAB Kurs Nr. 2 in der 9Uhr Pause ins Büro geboten wurde und mir gesagt wurde dass mein Ausweis abgelaufen sei, sind mir die Vögel um den Kopf geflattert. Gemäss Aussage gilt folgendes:
    Der WAB Kurs 1 + 2 sind nicht nur in der Kategorie B spätestens nach 3 Jahren zu absolvieren, "SONDERN" gilt dies auch für all diejenigen welche die A(beschränkt) oder Kat. A zuerst erfolgreich abgeschlossen haben!
    Nach zahlreichen Abklärungen mit dem Strassenverkehrsamt Luzern ergibt sich folgende Aussage und umschriebenes Szenario. "Unwissen schützt nicht vor strafe. Wenn Sie vom Fahrlehrer nicht genug gut, oder sich selbst nicht besser informiert haben, sind sie selbst Schuld.

    Mein Feedback.

    Ich sehe ein dass ich definitiv nicht gut genug informiert war. Da auf meinem Ausweis nur noch das Datum der bestellten Kat A (Offen) ersichtlich war hatte ich keine Ahnung mehr wann ich meine A- abgeschlossen hatte, es war mir ehrlichgesagt auch nicht mehr gängig. Wahrscheinlich werde ich jetzt verspottet von wegen ich hätte mich besser informieren sollen. Da stimme ich voll und ganz zu! Aber was macht diese WAB Regelung für einen Sinn wenn man mit einem 125er 3 Jahre fährt und die Autoprüfung hypothetisch noch nicht in der Tasche hat?!

    Bespiel:

    Mario schliesst seine am 25.03.2015 seine Töffprüfung erfolgreich ab.
    Am 18.03.2018 ist es geschafft Mario hat seine Autoprüfung bestanden. Gartuliere! Jetzt musst du noch schauen dass du in 2 Wochen beide WAB Kurse machen kannst, sonst kannst du beide Billets Abgeben?!!

    Was soll der Scheiss?!

    Gefährliche Verkehrsteilnehmer wie Betrunkene, zu Schnellfahrer oder andere müssen den Check für 1, 2, 3, 6 Monate oder je nach vergehen länger abgeben und gefährden, verletzen, oder töten Unschuldige oder sich selbst? Aber wenn man bei so einer Scheiss Regelung nicht das kleingedruckte liesst, Unfall und bussenfrei unterwegs ist darf man beide abgeben und den ganzen Torfmist nochmals von vorne anfangen?

    Durch die fehlende Mobilität werde ich warscheinlich auch meinen Job verlieren, darum bitte ich alle jene welche diese kurse noch vor sich haben sich gut zu informieren dass euch nicht das selbe Schicksal trifft.

    Soviel zu der ganzen Situation. Ich danke euch für die tollen Zeiten und für euer Auge und Gehör.

    Ich wünsche allen hier im Forum eine Unfallfreie Saison und alles Gute

    Liebi Grüess

    Michael "a.k.a Hyura"
    :knuddel1:

    :troll: Legenbär

  • mir wurde von allen seiten gesagt nacht bestandener autoprüfung 3 jahre zeit mein Fahrlehrer hat nach meinem nachhacken heute auch nicht mehr gewusst als ich. Die WAB stellen und das STVA ist die Informationssicherste anlaufstelle

    :troll: Legenbär


  • Boah was ne Scheisse.....Kopf hoch.....vielleicht findet sich noch ein rechtlicher Weg zumindest das ganze Prozedere wieder zu beschleunigen. Drück dir die Daumen mal. :upside_down_face: Ich denke eine Fahrschule sollte schon jemand darüber informieren. Deshalb ist es ja eine Schule oder hast du gepennt und es nicht mit bekommen?

    Na ehrlich gesagt habe ich das jetzt auch noch nie gehört. Vorallem gibt diese Regelung ja auch Sinn, weil man mit dem Motorrad einen Schleuderkurs macht :face_with_open_mouth: :face_with_open_mouth: :face_with_open_mouth:

    Ich werde das Schweizer System wohl nie verstehen :confused_face:

    Wissen ist Macht, Ich weiss nix, macht nix :pouting_face:

    Hubraum ist nur durch mehr Hubraum zu ersetzen :motorrad15:

  • Zitat


    mir wurde von allen seiten gesagt nacht bestandener autoprüfung 3 jahre zeit mein Fahrlehrer hat nach meinem nachhacken heute auch nicht mehr gewusst als ich. Die WAB stellen und das STVA ist die Informationssicherste anlaufstelle

    Dein Fahrlehrer ist eine Nilpe. Das sicherste ist immer noch in Gesetz und Verordnung nachschauen.

    Art. 24a VZV https://www.admin.ch/opc/de/classif…0247/index.html
    1 Der Führerausweis der Kategorien A und B wird auf Probe erteilt. Dies gilt nicht bei Personen, die bereits Inhaber eines unbefristeten Führerausweises einer dieser Kategorien sind.

    2 Vor der Erteilung des Führerausweises auf Probe erworbene Unterkategorien und Spezialkategorien sowie während der Probezeit erworbene weitere Kategorien und Unterkategorien werden ebenfalls auf das Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe befristet


    Wegem dem fett hervorgehobenen Teil, ist es wichtig was für Daten auf deinem Ausweis sind. Auf ofizielle Dokumente, wie der Fahrausweis, darf man isch verlassen.

    Und ja, es gibt WAB Kurse extra für Töffs. Macht ja nicht jeder auch noch das B Permis.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Also verlierst du jetzt einfach deinen Führerschein und musst wieder von vorne anfangen? Ja, das ist echt beschissen.

    Auf der anderen Seite kann ich das jetzt nicht so ganz nachvollziehen: du warst ja hier im Forum aktiv und das wurde immer mal wieder das Thema der WAB-Kurse für Motorradfahrer angeschnitten, wenn sie noch kein Autobillet haben. Sogar ich wusste, dass Leute mit Motorradbillet (aber ohne Fühererschein Kat. B) die WAB-Kurse für Motorradfahrer besuchen müssen (welche angeblich recht dünn gesät sein sollen und daher muss man frühzeitig buchen), obwohl es mich gar nicht mehr betraf.

    Das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, dass ist ja ein gängiges Prinzip. Versteh mich nicht falsch, es tut mir leid für dich und will jetzt auch nicht mit dem "selbst Schuld" Spruch kommen, ich verstehe es einfach nicht ganz wie es gerade dir entgehen konnte...

  • Kurz und bündig, ohne einen grossen Roman zu schreiben:

    Es ist einfach ne sauerei

    Sogar wenn man alle WAB Kurse fristgerecht gemacht hat und z.B nach knapp 3 Jahren vergisst den definitiven Ausweis zu verlangen (ist so ein Formular), ist der Fahrausweis fudsch und man darf von vorne anfangen.

    Gruss

    YAMHO

  • Na gut, irgendwann ist man halt erwachsen und muss Verantwortung übernehmen, dann macht nicht mehr alles das Mami ;).

  • Fazer-Dude. Bist du sicher? Oder darf man einfach zwischen der Zeit in der der Ausweis auf Probe abgelaufen ist und bis man den definitiven Ausweis beantragt und bekommen hat einfach nicht Fahren?

    Mindestens die Verordnung stützt meine These: https://www.admin.ch/opc/de/classif…index.html#a24b
    Danach könnte man auch noch zwei oder mehr Jahren nach Ablauf den definitiven Ausweis beantragen.
    Wobei sie wohl nach fünf Jahren schwer tun werden. Siehe dazu auch Verfahren zum Umtausch eines ausländischen Ausweises, wo nach fünf Jahren wegen fehlender Fahrpraxis eine Kontrollfahrt verlangt werden kann.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (13. Juli 2015 13:49)

  • Mindestens die Verordnung stützt meine These: https://www.admin.ch/opc/de/classified-c…index.html#a24b


    genau. Da steht ja "Der Nachweis der Teilnahme an der Weiterausbildung erfolgt mit der Bescheinigung auf dem Gesuchsformular nach Anhang 4a"

    Ich hab ich am Schluss meiner WAB-Kurse von Kursveranstalter so ein Formular bekommen. Darauf bestätigt er, dass alle WAB Kuse absolviert worden sind. Dieses Formular habe ich bis kurz vor Ablauf der Frist sicher aufgehoben, dann ausgefüllt und eingereicht. Wenn man das Formular nicht einreicht, weiss das StVA ja nicht, ob man die Kurse denn gemacht hat oder nicht. Ausser eben es wird elektronisch bestätigt.

    Zu Art 24b 2. verstehe ich das richtig, wenn Hyura bis jetzt keinen einzigen WAB Kurs gemacht hätte, dann hätte er in dieser Nachfrist von 3 Monaten die Kurse nachholen können, ohne dass man wieder den Lernfahrausweis bestellen muss :confused_face: Oder hat Hyura jetzt noch eine Chance mit dieser Nachfrist?

    Gruss

    YAMHO

  • Ich verstehe das aber richtig, wenn ich jetzt das Töff Billet mach und direkt danach das Auto muss ich nur für das Auto unnerhalb der Frist beider Führerscheine diese WAB-Kurse machen und danach den richtigen Führerschein verlangen, richtig?

    A ride a day keeps the stress away.

  • Also auf der ZH StVa Seite steht, dass man den definitiven Ausweis automatisch rechtzeitig bekommt, wenn man die Kurse besucht hat und auch sonst alles i.O. ist.

    Und sooo klein gedruckt ist das ja auch nicht, dass die Probezeit auch für den Töff gilt, das steht ja im 1. Satz (zumindest beim ZH StVa.)

    Trotzdem mein Beileid...

    Das ironische ist ja: hättest du irgendwann mal nen Ausweisentzug gehabt, hättest du jetzt das Problem nicht, weil dann die Probezeit verlängert worden wäre.

    Aber was heisst das denn nun eigentlich konkret? Dass du in den vergangenen 12 Monaten ohne gültigen Ausweis Töff gefahren bist und niemand hat es dir gesagt? DAS fände ich krass...

    Was geschieht jetzt? Einfach neu anfangen? Oder ne Sperre? Ist der B-Ausweis auch betroffen?

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Ich hab ich am Schluss meiner WAB-Kurse von Kursveranstalter so ein Formular bekommen. Darauf bestätigt er, dass alle WAB Kuse absolviert worden sind. Dieses Formular habe ich bis kurz vor Ablauf der Frist sicher aufgehoben, dann ausgefüllt und eingereicht. Wenn man das Formular nicht einreicht, weiss das StVA ja nicht, ob man die Kurse denn gemacht hat oder nicht. Ausser eben es wird elektronisch bestätigt.

    Aber wenn du vergisst den definitiven zu beantragen, dann verlirst du nichts. Du must nicht nochmals von vorne anfangen. Nur fahren darf man dann nicht. Ist ein gewaltiger Unterschied. Weill das Nachreichen der Bestätigungen inherhalb einer Woche machbar ist.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!