Hey Leute,
Also ich bin neu hier und fahre jetzt seit ca 2 Jahren Motorrad :D. Auch gleich zu meiner Frage:
Ich liess meinen Kumpel der evt. auch mit Motorrad fahren anfangen will auf einem Parkplatz eine Runde drehen. Ja, da geschah es, am anderen Ende des Parkplatzes, als er den Töff kehren wollte
Also der Blinker ist zerkratzt, das ist aber nicht so schlimm, soweit ich weiss brauchen die ja keine ABE wenn sie im selben Abstand sind wie die Originalen (lasse mich gerne korrigieren).
Leider ist aber auch der Bremshebel gebrochen (Gottseidank habe ich bevor ich abgefahren bin nochmals zünftig gerüttelt, nicht vorstellbar was passiert wäre wenn er mir während dem fahren unter der Hand weggebrochen wäre :pinch: ). Also ich wollte mir auf Amazone einen neuen gönnen (nicht Original), ich habe jetzt aber das Problem mit dem ABE, denn gibts nicht dazu nehme ich an. Was passiert wenn ich den einfach montiere und den Töff nicht zum MFK bringe? Gibt es da Probleme? Ich meine nur für einen Bremshebel zum MFK ist doch schon nicht gerade verhältnissmässig :thumbdown: Sagen wir ich baue einen Unfall will es die Versicherung am Ende noch auf den Bremshebel hinausschieben?!
Vielen Dank im Voraus
Bremshebel ohne ABE?
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Grasel -
25. Juni 2015 22:34 -
Erledigt
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1. ABE ist Deutschland, in der Schweiz nennt man das Teilegenehmigung
2. Nein brauchst du nicht
3. Du brauchst eine Bestätigung von Hersteller oder Importeur, das es für dein Motorrad geeignet ist. (z.B. Katalog)
4. Musst du vorführen.Quelle ASA 2b.
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Die Blinker müssen den mindestabstand aufweisen und eine E-Nummer auf dem Gehäuse haben, Teilegenehmigung ist überflüssig.
Bremshebel: Zumindest bei meinen letzten 2 Motorrädern von beiden Mechs die gleiche Aussage, Brems/Kupplungshebel können ohne Genehmigung/Eintragung getauscht werden. Wurde auch bei keiner Kontrolle beanstandet.
Aber ich bin sicher Rebel hat sich irgendwo einen admin.ch-link verlinkt wo dass genau drinne steht =)
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Wie gesagt ASA Richtlinie Nr. 2b vom 23. November 2012.
http://www.asa.ch/de/Webshop/Ric…gegen-Gebuehr-1Zitat
4.1 Bremsanlage
[...]
Verwendung von nicht originalen Bedienungseinrichtungen (z.B. Hebel, Pedale inkl. Übertragungsteile)
melde- und prüfpflichtige Änderung; Eignungserklärung Bauteilehersteller.Rechtliche Basis ist Art. 34 der VTS https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a34
Zitat
Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen. Namentlich betrifft dies:
[...]
g.Änderungen der Lenkanlage, der Bremsanlage;
Kupplungshebel sind davon nicht betroffen!Nachtrag: Einen Original 1:1-Ersatz Bremshebel kann man ohne weiteres montieren (steh ja auch oben).
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Ist so, wie es Rebel sagt...
Hatte von meinen Hebeln die Deutsche ABE und musste es gemäss STVA eintragen lassen.
Also zumindest die Bremse...
Ist ein wenig hirnrissig, aber so ist es der CH halt mit den Gesetzen. -
Ich erlaube mir mal diesen Thread auf Grund der Themenrelevanz zu reaktivieren und stelle die Frage direkt an ASA2b-Experte RebelFazer
Alle anderen sind natürlich auch herzlich eingeladen zu antworten.Ich hab mir ein paar Sachen von Evotech für meine XSR900 geholt. Unter anderem diesen Bremshebel hier: Link
Dieser ist offensichtlich für die XSR900 hergestellt. Ein Beiblatt in dem Sinne gibt es aber nicht.
Reicht es bei der MFK quasi diese Seite, oder einen Ausdruck meiner Bestellung vorzuweisen, damit der Bremshebel eingetragen wird? Dort steht explizit, dass diese für die Hebel für die XSR900 erstellt wurden.
Oder habe ich Geld in den Sand gesetzt da nicht erlaubt?
Resp. was passiert bei Kontrolle oder Unfall (Versicherung) beim Fahren mit dem nicht eingetragenen Bremshebel?Die Qualität des Bremshebels sieht man eigentlich schon beim betrachten/anfassen. Aber das reicht wohl der MFK nicht. Darum frage ich, ob die Hinweise auf die XSR900 in der Bestellung und auf der Webseite reichen oder eben nicht.
Danke für die Antworten.
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Nein reicht nicht!
Du brauchst ein Beiblatt wo genau dein Motorradtyp aufgeführt ist, alles andere wird nicht akzeptiert....
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Wie definiert sich das Beiblatt?
Gemäss asa2b braucht es die „Eignungserklärung Bauteilehersteller“. Gibt es da formale Anforderungen?
Könnte der Hersteller auch einfach eine Bestätigung für mein Motorrad schreiben, Firmenstempel drauf und unterzeichnen? Kann natürlich auch auf das Strassenverkehrsamt anrufen was aber bereits Kosten auslöst...Weiss nur nicht, ob allenfalls eben schon die Hinweise des Herstellers für meine XSR900 reichen, weil hier im zweiten Beitrag und auch schon wo anders gesagt wurde, dass z.b. ein Katalog reiche.
Sonst muss ich wirklich mal beim Strassenverkehrsamt anrufen oder mir halt neue Bremshebel besorgen.PS: Auf der Suche nach möglichen Alternativen bin ich auf die V-Trec Bremshebel gestossen. Die sehen 1:1 gleich aus wie die, welche ich von evotech habe! Ich bin mir sogar sicher, das sind die selben. Nur habe ich auf meinen keine Nummer am Hebel vermerkt. Dafür ist die eingestanzte Nummer (F-16) am Adapter vom Hebel die selbe wie in der V-Trec ABE auf Seite 44. Auf der dazugehörige Zeichnung aus der ABE ist auch der selbe Adapter abgebildet wie bei meinem Bremshebel verbaut wurde. Die Abmessungen stimmen auch. Für die V-Trec Hebel gäbe es eine ABE. ABE sollte ja meines Wissens im Gegensatz zum TÜV bei der MFK durchgehen.
Meine Hebel sind sicher kein China-Schrott sondern wurden in England von einer Firma produziert, welche auch schon Teile für Rekordversüche von Guy Martin hergestellt hat.
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Salü Lighty,
Soweit ich weis gibt es keine konkrete Formelle Anforderung was eine "Eignungserklärung Bauteilehersteller" ist. Ich habe einen Hebel über den Katalog eingetragen bekommen. Der Hoschi vom StVA hat zwar zuerst Bauklötzegestaunt als ich den Wunderlich Katalog (3cm dick) vorgelegt habe und meinte so was gehe aber gar nicht. Habe ih dann auf das ASA 2b verweisen (hatte es leider nicht ausgedruckt womit ich dann 20 Minuten "Recherche" bezahlt hatte bis ich ihm dan gezeigt habe wo es steht).
Zweites Probelm war, dass auf meinem Hebel auch keine Identifikation drauf ist, nicht einmal ein Hersteller (wäre Tommaselli/Domino). Ging aber dann am Ende und nun steht im FZ-Ausweis:Bremshebel vorne
Marke: Wunderlich
Typ: ohne Kennzeichnung bewilligtIch bezweifle aber, dass ein reiner Ausdruck einer Internetseite reicht. Etwas vom Hersteller selber ist immer besser.
Könnte der Hersteller auch einfach eine Bestätigung für mein Motorrad schreiben, Firmenstempel drauf und unterzeichnen?
Ich würde sagen ja. Versuch doch mal nett in England nachzufragen und das Problem zu schildern. Kannst ja erwähnen, dass jedes Land halt so seine Spezialitäten hat. In England z.B. darf man die BMW C1 nur mit Helm fahren
Was du bräuchtest wäre ein "Statement of Intended Use" oder "Statement of Suitability" wichtig ist, das daraus hervorgeht, dass dieser Hebel mit dein Motorradmodell kompatibel ist.Meine Hebel sind sicher kein China-Schrott sondern wurden in England von einer Firma produziert, welche auch schon Teile für Rekordversüche von Guy Martin hergestellt hat.
In England sind solche Modifikationen, auch am Auto, einfacher. Dafür müssen die die Änderungen der Versicherung melden was bei uns im Normalfall nicht nötig ist (Ausnahme Leistungsänderung).
Einmal Hebel Eintragen, ober Erfolgreich oder nicht kostet ca. 60 Franken.
Sollte obiges nicht möglich sein dann ist wohl der V-Trec Hebel mit der Deutschen ABE die bessere Wahl. Prüf aber ob die EG-Betriebserlaubniss deines Töffs mit der auf der ABE übereinstimmt. Gehe dazu z.B. zu einem grossen Reifenhändler und verlange eine TARGA-Tyre Auszug (FZ-Ausweis mitnehmen, kostet evtl. 2 bis 5 Franken). Darauf ist die EG-Typengenehmigungsnummer ersichtlich.
Resp. was passiert bei Kontrolle oder Unfall (Versicherung) beim Fahren mit dem nicht eingetragenen Bremshebel?
Ich kann noch nie in eine technische Kontrolle. Kann mir aber vorstellen, dass so ein Hebel schnell bemerkt wird. Im guten Fall, sagen sie Dir, dass man es bald möglich Vorführen soll, im schlechten Fall darf man auf das PostAuto umsteigen. Bei einem Unfall kommt der Hebel wohl nur dann ins Spiel, wenn er für den Unfall ursächlich war. Also z.B. gebrochen.
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Danke für die ausführliche Antwort.
Auf den Evotech Bremshebeln ist der Firmenname aufgedruckt.Ich machs jetzt folgendermassen:
- Ich schreibe Evotech an, ob sie mir ein Schreiben aufsetzen könnten mit den nötigen Daten.
- Ich drucke die ASA2b und meine Bestellungbestätigung von Evotech aus und nehme hoffentlich das Schreiben mit.
- Ich habe bereits heute Mittag die V-Trec Bremshebel geordert.
- Ich montiere die Evotechhebel und geh zur MFK, nehme die V-Trechebel und Werkzeug aber mit.
- Werden die Evotechhebel trotzdem beanstandet, zück ist sonst das Werkzeug und montiere die V-Trec Hebel und lasse diese eintragen.
- Gehen die Evotechhebel durch, was mein Ziel ist, verkaufe ich die V-Treck Hebel wieder.Geb dann hier ein Feedback wenns soweit ist.
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Sooo. Lang ist's her.
War vorhin bei der MFK.Dabei hatte ich:
- die Eignungserklärung fürs Federbein und das montierte Federbein
- ein Schreiben von Evotech für die Bremshebel
- den montierten Evotech-Bremshebel
- den Vtrec Bremshebel mit ABE
- den originalen Bremshebel
- Werkzeug für das allfällige Wechseln des Bremshebels.Federbein wurde ohne Problem eingetragen. Beim Evotech-Bremshebel tat sich der Prüfer extrem schwer. Insbesondere, da beim Schreiben von Evotech keine Produktnummer genannt wird sondern nur der Name. Ich habe ihn dann auf informative Art (nicht besserwisserisch) auf die ASA 2B hingewiesen und wie ich es aus meiner Sicht sehe. Habe ihm aber auch gleich gesagt, dass er der Experte sei und ich direkt vor Ort den Hebel wechsle wenn er ihn nicht eintragen will/kann. Nach langem studieren und Rücksprache mit seinem Kollegen, welcher glücklicherweise Evotech als seriöse Firma kennt, hat er diese mit Zitat "viel Goodwil" eingetragen.
Das Leben hätte ihm die Produktnummer extrem vereinfacht.
Insofern gibt es formale Anforderungen:
- Das Dokument muss offiziell daherkommen (Briefpapier Bauteilehersteller
- Auf dem Dokument sollten der Produktname, die Produktnummer, und die am Produkt eingestanzte Kennzeichnung erwähnt sein. Natürlich muss auch das Motorrad mit Marke, Typ, und Modellkennzeichnung erwähnt sein.
- Wenn jetzt das Dokument noch mit Firmenstempel und Unterschrift versehen ist, sollte die Eintragung kein Problem sein.