MFK Termin meiner KTM Superduke

  • Ist mir noch was eingefallen, das für deine Eigene aber auch für die Sicherheit aller nachfolgender Töfffahrer sehr wichtig ist.

    Die Ölablassschraube muss gegen ungewolltes Öffnen gesichert sein!

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Nur ne kleine Frage am Rande:

    Ich hab bisher noch keine einzige Komplettanlage inkl. Krümmer gesehen, welche legal war - ich lass mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
    So in Bezug auf "Nur ESD wechseln".

    Cheers

  • Nur ne kleine Frage am Rande:

    Ich hab bisher noch keine einzige Komplettanlage inkl. Krümmer gesehen, welche legal war - ich lass mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
    So in Bezug auf "Nur ESD wechseln".

    Cheers

    Hallo

    Die Akra mit Kat. (komplett oder nur mit ESD) ist auch in der Schweiz legal.
    (Legal heisst mit E- Nummer)

    drück den Wiki

    Die nicht legalen Akras haben die "Only for Race" Plakette und somit keine E-Nummer :winking_face:

    Gruss Sniper


  • (Legal heisst mit E- Nummer)

    Versteh mich nicht falsch, aber die E-Nummer alleine ist Wertlos.

    In der Schweiz gilt einzig und allein das Prüfgutachten des Importeurs und ich hab bisher noch von allen Absagen erhalten, wenn es um Komplettanlagen und Beiblatt ging (das Tüv Gutachten, welches manche mitgeben, ist genau so Wertlos).

    Beispiel: Für meine SV hatte ich ca. 8 Töpfe (u.A. auch von Akrapovic) mit E-Nummer gefunden, nur ein einziger gab aber auch ein Schweizer Prüfblatt mit und auch nur dies wurde von der MFK akzeptiert (extra vorstellig geworden um auf nummer sicher zu gehen).

    So weit mir der Experte bei der MFK richtig Auskunft gegeben hat, sind die E-Nummern vor allem für Anbauteile à la Scheinwerfer/Blinker/Masken als "alleiniges" Prüfmerkmal zugelassen. Sobald es um "Sicherheitsrelevante/Technikspezifische" An-/Umbauten (Auspuff, Bremse, Gabel etc.) geht, muss das schweizer Prüfgutachten vorgelegt werden, resp. für gewisse Teile (Bremsen) ein DTC-Gutachten

    Aber wie gesagt, wenn mir einer ein offizielles Prüfgutachten für eine Komplettanlage zeigen kann, werde ich meine Meinung und auch meine Äusserungen diesbezüglich gerne richtig stellen.

  • Versteh mich nicht falsch, aber die E-Nummer alleine ist Wertlos.

    In Aber wie gesagt, wenn mir einer ein offizielles Prüfgutachten für eine Komplettanlage zeigen kann, werde ich meine Meinung und auch meine Äusserungen diesbezüglich gerne richtig stellen.


    Meine Duke wurde vor gut zwei Wochen geprüft. Habe eine Remus (komplett Anlage inkl. Kat.) an meinem Pubertätsbeschleuniger.
    Der Experte hat anhand meinem Beiblatt die E-Nummer vom Puffer kontrolliert. Der Gute hatte nichts zu meckern und deshalb ist es mir wurscht ob es ein offizielles Prüfgutachten :winking_face:

    Gruss Sniper

  • Aber wie gesagt, wenn mir einer ein offizielles Prüfgutachten für eine Komplettanlage zeigen kann, werde ich meine Meinung und auch meine Äusserungen diesbezüglich gerne richtig stellen.

    Hier ein komplette Teilegenemigung TG (oder wie sie im Dütsche sage ä Allgemeinebetriebserlaubniss ABE) mit allen geforderten Messergebnissen
    http://capristo.de/FTP/PDF/Bentle…0-reduziert.pdf
    Ist zwar nur ein Austauschschaldämpfer, aber mit dem Wisch kannst du es Anbauen und dann ohne Probleme vorführen lassen.

    Und hier noch das Gewünschte für ein Komplettanlage mit allen geforderten Messergebnissen:
    http://www.ktm-parts.com/mm5/graphics/0…57305079300.pdf

    Sobald es um "Sicherheitsrelevante/Technikspezifische" An-/Umbauten (Auspuff, Bremse, Gabel etc.) geht, muss das schweizer Prüfgutachten vorgelegt werden, resp. für gewisse Teile (Bremsen) ein DTC-Gutachten.


    Ein Gutachten von FAKT oder eriner anderen von ASTRA annerkannten Prüfstelle geht auch. Ist aber gemäss ASA 2b auf der gleichen Stufe wie eine Deutsche ABE.

    Kommen wir aber zum Eigentlichen Problem zurück. Nicht-Original Krümmer aber Original-Schalldämpfer. So will man es vorführen. Viel Spass beim Suchen einer Teilegenemigung (oder wie sie im Dütsche sage ä Allgemeinebetriebserlaubnis ABE) welche die geforderten Messergebnisse drauf hat.

    Bleibt nur ein Prüfberichte, die nach den in Anhang 2 VTS auf-geführten Vorschriften von Prüfstellen erstellt wur-den, die für diese Prüfungen in Anhang 2 TGV aufgeführt oder vom ASTRA anerkannt sind. Oder wie der Laie sagt: "äs DTC"

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Der Experte hat anhand meinem Schweizer Beiblatt die E-Nummer vom Puffer kontrolliert. Der Gute hatte nichts zu meckern und deshalb ist es mir wurscht ob es ein offizielles Prüfgutachten

    Was ist ein Schweizer Beiblatt? Ein Wisch auf dem Steht: Liebes kantonales Strassenverkehrsamt, Liebe Kantonspolizei, zu diesem Teil gibt es ein Prüfbericht von einer ASTRA anerkannten Prüfbericht oder eine nationalen Zulassungsstelle von einem Drittstaat welcher der Schweizer Gesetzgebung gleichwertig ist. Wenn ihr den Prüfbericht sehen wollt, dann könnt ihr dies persönlich an folgender Addresse ...

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Was ist ein Schweizer Beiblatt? Ein Wisch auf dem Steht: Liebes kantonales Strassenverkehrsamt, Liebe Kantonspolizei, zu diesem Teil gibt es ein Prüfbericht von einer ASTRA anerkannten Prüfbericht oder eine nationalen Zulassungsstelle von einem Drittstaat welcher der Schweizer Gesetzgebung gleichwertig ist. Wenn ihr den Prüfbericht sehen wollt, dann könnt ihr dies persönlich an folgender Addresse ...

    Hallo Rebel

    Bei meinem Post steht nichts von einem "Schweizer Beiblatt" (siehe oben) :confused_face:
    ....aber ich merke Du bist ja wirklich ein Dummschwätzer :face_with_tongue:

    Nochmals für Dich und nur für Dich:
    Zu meiner Komplettanlage gabs ein Beiblatt vom Händler. Auf dem Beiblatt steht die E-Nummer zum Puffer und die Angaben zu meiner Maschine.
    Mit diesem Blatt hat wurde die Kontrolle durchgeführt und alles wurde für Richtig empfunden.

    Ich weiss das Du das alles kennst....willst mich nur etwas ärgern :winking_face:

    Gruss Sniper

    2 Mal editiert, zuletzt von Sniper (12. Juni 2015 14:08)

  • Meine alten Wirth-Federn hatte ich auch mit diesem Beiblatt (vom Hersteller, ohne CH Adresse oder pipapo) problemlos vorgeführt. Wo ist das Problem Fazer?
    Man kann nicht alles wissen, ist doch nicht schlimm.

    Chill :thumbup:

  • :cs2: Chill. :grinning_squinting_face:

    Federn: melde- und prüfpflichtige Änderung; Eignungserklärung des Bauteileherstellers erforderlich;

    Eignungserklärung: Ein vom Hersteller oder vom Umbauer abgegebenes Dokument, womit bestätigt wird, dass sich ein Fahrzeugsystem, ein Fahrzeugteil oder ein Ausrüstungsgegenstand für die Verwendung am bezeichneten Fahrzeug eignet. Ein Umbaukatalog eines Fahrzeugherstellers oder ein Ausrüs-tungskatalog eines Teileherstellers (keine Prospekte) können anerkannt werden. Dokument der Stufe 3.

    Auspuffanlage: Falls genehmigt, d.h. ein Dokument der Stufe 1 vorliegt ist es eine nicht melde- und prüfpflichtige Änderung.
    Das "kleinste" Dukument ist dabei die Konformitätserklärung des Herstellers dabei muss die Zulassungsbehörde Zugriff auf die Prüfdaten und die Prüfergebnisse haben

    Du vergleichst Äpfel mit Bananen bzw. Schlauchäpfel.. Da ein Stufe 1 Doukment besser ist und somit ein Stufe 3 Dokument aussticht.

    :pool1:

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ähm, Federn unterliegen den gleichen Dokumentenkriterien wie Auspuffanlagen.

  • Ähm, Federn unterliegen den gleichen Dokumentenkriterien wie Auspuffanlagen.

    Nicht gemäss ASA 2b vom 23. November 2012: Seite 47 (Federn, Stufe 3 Dokumente) gegenüber Seite 57ff (Auspufffanlagen, Stufe 1 Dokumente).

    Säg nöd ich muess scho wieder 30 Stutz herelege wills es nöis git.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!