MFW verstellbare Fussrasten mit ABE

  • Hallo zusammen

    Vielleicht blöde Frage aber ich habe mir bei POLO die verstellbaren MFW Fussrasten für meine CB1100 SC65 bestellt.

    Mitgeliefert wurde eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).

    Ich kann diese anbauen und gut ist, richtig? muss ich weder "vorführen" noch sonst was oder?

    Vielen dank für eure Hilfe

    Grusss

  • ASA 2b

    Ersetzen der bestehenden Fussrasten an den originalen Be-festigungspunkten --> nicht melde- und prüfpflichtige Änderung

    Wenn der Befestigungspunkt der Fussraste verändert wird --> melde- und prüfpflichtige Änderung; Beurteilung durch die Zulassungsbehörde;

    Bremspedal muss einfach zu bedienen sein.
    Fussrasten für den Fahrer, die sich nicht im Bereich der Brems- oder Schalthebel befinden, sind nicht zulässig.

    Wenn es eine echte ABE vom Deutschen Kraffahrtbundesamt ist, bist du auf der richtigen Seite.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Hmm die Idee mit verstellbaren Fussrasten ist sehr Interessant.
    Evtl mach ich das auch an meiner CBF 600 SA.
    Muss mich mal mehr Informieren vorallem um die Varioplatten ob 30 oder 50 mm...

  • Ich erlaube mir jetzt einfach mal das hier reinzupappen. Hatte es gerade im Race-Forum gepostet, aber da es gerade so schön zum Thema passt:

    Hallo zusammen

    Ich bin diese Saison das erste Mal einen Event mit Schaltumkehr gefahren (3 Tage Misano) und mir war schon sehr schnell klar, dass ich nur noch so fahren will auf der Rennstrecke. Im Strassenverkehr spielt es mir ehrlich gesagt nicht so eine Rolle. Ich bin mir aber am überlegen auch die Strassenmaschine umzurüsten. Einfach aus Sicherheitsgründen, damit ich mich nicht jeweils umgewöhnen muss. Oder seht ihr Vorteile des normalen Schaltschemas im öffentlichen Strassenverkehr?

    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
    Ich war mir sicher, dass es nicht MFK-tauglich ist, dass Schaltschema zu wechseln. Letztens jedoch bei der Diskussion des Themas mit anderen Fahrern waren sich gar nicht alle so sicher, dass es nicht doch möglich sei. Jetzt die Frage, ob schon jemand damit Erfahrungen gemacht hat, speziell im Kt. ZH? Bei Zubehörfussrasten steht ja immer "nur für Rennstrecke", "ohne ABE" , ... wenn es sich um eine Anlage mit Schaltumkehr handelt. Deshalb dachte ich es sei sowieso nicht erlaubt.
    Natürlich wäre die Alternative, dass Schema jeweils vor der Prüfung zu wechseln. Allerdings ist das bei meiner BMW ein ziemliches Tamtam, deshalb würde ich sehr gerne darauf verzichten.

    Gruss
    Phil

  • Wäre mir nicht bewusst, dass das Schaltshema, oder auch ob rechts oder links geschaltet vorgeschrieben wäre.

    Einzige Zeile im ASA 2b: "Fussrasten für den Fahrer, die sich nicht im Bereich der Brems- oder Schalthebel befinden, sind nicht zulässig."


    Würde den Prüfer aber drauf hinweisen, sonst stämpfelet der in den 6 "runter" und kommt nicht vom Fleck. :grinning_squinting_face:

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Jedoch: ECE Regulation No. 60 Rev. 1
    http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs41-60.html

    Sorry Phil.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ab dem 15er Baujahr der S1000 RR kann man das Schaltschema selbst bei der Serienschaltanlage ganz einfach umdrehen, daher denke ich dass das kein Problem darstellen sollte. 1000 PS hat dazu mal ein Video gepostet wie einfach das geht. Ist eine Sache von 30 Sekunden.

    Weiter hat ein Bekannter auf seiner Fireblade das Schaltschema umgedreht.

    Motorradfahrer müssen einen besonders grossen Dachschaden haben sich bei schönstem Wetter in hautenge Lederklamotten zu zwängen. :lol: