Schweizer Polizei im Schwarzwald?

  • Hallo Zusammen

    In letzter Zeit höre ich immer mehr, dass die Schweizer Polizei anscheinend mit den Deutschen Gesetzeshütern im Schwarzwald zusammenspannt.
    Im Netz konnte ich derartige Informationen leider nicht finden und ich weiss ehrlich gesagt auch nicht, was ich von diesen Gerüchten halten soll.

    Zudem frage ich mich, was der Sinn hinter dieser "Zusammenspann-Aktion" sein könnte.
    Schweizer Gesetze, sprich unser Bussenkatalog, kann ja auf ausländischem Boden nicht angewendet werrden.
    Würde diese Zusammenarbeit wohl mehr damit zusammenhangen, dass grössere Gesetzesverletzungen vor Ort auch in der Schweiz notiert werden, damit der Sünder auch wirklich gebüsst wird und die Busse nicht irgendwo im Bürokratiewahn untergeht??

    Wisst ihr etwas zu diesem Thema und/oder was sind Eure Meinungen?

    Ich ging die Treppe rauf und sah dort einen Mann, der war nicht da.
    Er war auch heute nicht mehr dort...
    Ich wollt, ich wollt, er ginge fort.
    - Identity 2003 -

  • Ich kenne das Zusammenarbeiten immer von der Tuningworld Bodensee. Geschwindigkeitsbussen bezahlst du ganz normal bei der DE Polizei jedoch wird dein Auto (in dem Fall Schwarzwald Motorrad) von der CH Polizei untersucht und es wird explizit nach verbotenen Umbauten geschaut.

  • jedoch wird dein Auto (in dem Fall Schwarzwald Motorrad) von der CH Polizei untersucht und es wird explizit nach verbotenen Umbauten geschaut.

    Also im Prinzip ist das also was gutes. Mein Fahrzeug ist ja in der Schweiz zugelassen und die deutschen Kollegen kennen sich vielleicht nicht damit aus, was hier erlaubt ist und was nicht. Da mein Fahrzeug hier legal ist hab' ich auch keine Lust von einem deutschen Polizisten für etwas gebüsst zu werden obwohl mein Fahrzeug absolut legal ist im Zulassungsland bzw. Kanton - ich kann ja hier in LU auch ohne Blinker herumfahren was eventuell nicht überall legal ist.

    Ausserdem können wohl beide Polizei-Parteien hier was lernen und das finde ich jetzt nicht grundsätzlich schlecht.

    The Sky isn't the limit!

    Ich bin gerade etwas neben der Spur. Macht Spass!

  • Ich kenne das Zusammenarbeiten immer von der Tuningworld Bodensee. Geschwindigkeitsbussen bezahlst du ganz normal bei der DE Polizei jedoch wird dein Auto (in dem Fall Schwarzwald Motorrad) von der CH Polizei untersucht und es wird explizit nach verbotenen Umbauten geschaut.

    Ja aber was ergibt das im Schwarzwald beim Motorrad für einen Sinn, dass nach illegalen Umbauten geschaut wird?
    Schlussendlich stehe ich auf deutschem Boden und wenn dort was legal ist und in der CH nicht, dann hat das ja die CH Rennleitung nicht zu interessieren. Denn rein hyptothetisch hätte ich das Mottorad ja in einem Anhänger an die Grenze fahren können :kissing_face:

    Ich ging die Treppe rauf und sah dort einen Mann, der war nicht da.
    Er war auch heute nicht mehr dort...
    Ich wollt, ich wollt, er ginge fort.
    - Identity 2003 -

  • Hintergrund bildet der Schweizerisch-deutscher Polizeivertrag https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995927/
    Gewisse verschärfende Artikel sind noch nicht in Kraft. Wer die auch wissen will siehe: https://www.admin.ch/opc/de/officia…n/2003/1026.pdf


    ich kann ja hier in LU auch ohne Blinker herumfahren was eventuell nicht überall legal ist.

    Ist nicht eine Frage des Kantons sonder der Erstzulassung. Siehe einer der vielen Art. 222xyz der VTS https://www.admin.ch/opc/de/classif…index.html#a222

    Falsch dein Motorrad ist in der Schweiz zugelassen also muss es jederzeit auch dem Legalen CH Zustand entsprechen.

    Aufpassen. Es gibt immer noch den Gummiparagraphen § 20 Abs (3) der Deutschen FZV http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__20.html

    Zitat

    Ausländische Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland nur teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind.


    Man beachte auch den Rest von § 20, sowie die nachfolgenden §§ 21 und 22.

    PS: Wenn sie auf Arschficken aus sind, der fehlende CH-Kleber kostet in Deutschland € 15. (Lfd. Nr 185c BKatV)

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich wurde letztens auch kontrolliert im BF von der Schweizer Polizei. Als Antwort hab ich bekommen das nur nach Illegalen teilen geschaut wird von einem Schweizer Polizist, weil die Deutschen nicht genau wissen was legal und was illegal ist in der Schweiz! Die Zusammenarbeit übrigens ist auch anders herum die Deutschen kommen auch mal in die Schweiz um Deutsche Motorräder in CH zu kontrollieren!

    verheitz dini reifä aber nöd dini sel! :grinning_face_with_smiling_eyes:

  • Hallo zusammen,
    Leider ist es tatsächlich so, dass je länger je mehr gemeinsame Kontrollen der Deutschen Polizei mit der Schweizer Polizei (meistens die Kantonspolizei des angrenzenden Kantons) durchführen. Das Ganze hat leider nicht nur zum Zweck, irgendwelche illegalen Anbauten zu finden, sondern auch die Personalien von "Rasern" zu erfassen. :pouting_face:

    Das Ganze hängt damit zusammen, dass massive Geschwindigkeitsübertretungen im Ausland auch in der Schweiz verfolgt werden können. Zwar ist es auch weiterhin illegal, Geschwindigkeitsübertretungen im Ausland mit einer Schweizer Busse zu bestrafen (doppelte Bestrafung eines Tatbestandes ist nicht möglich), es ist aber durchaus möglich, dass auch die Schweizer Behörden ein Fahrverbot (Ausweisentzug) aussprechen. Begründet wird dies damit, dass ein Ausweisentzug keine "Bestrafung" ist, sondern eine "erzieherische administrative Massnahme". Wirklich abartig ist dabei, dass die Rechtsgrundlage für die Dauer des Ausweisentzuges das Schweizer Recht ist.

    Um die Verwirrung komplett zu machen, hier ein kleines Beispiel:
    Ich fahre mit meinem Motorrad 100 km/h zu schnell während meinem Ausflug in den Schwarzwald und werde dabei erwischt. Von der Deutschen Polizei erhalte ich nun eine Busse (z.B. 480.- €) und ein Fahrverbot für Deutschland (z.B. 4 Wochen). Die Schweizer Polizei stellt mir zwar keine Busse aus, schickt meine Personalien und Angaben zum Strafbestand an das Amt für Administrativmassnahmen in der Schweiz. Dieses wiederum stellt mir anhand des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetz ein Fahrverbot aus. Die Dauer des Ausweisentzuges in der Schweiz bestimmt also das Schweizer Gesetz. Für 100 km/h zu viel ausserorts würde ich den Fahrausweis wohl locker 6-12 Monate abgeben. Fazit wäre also: 480.- € Busse und 4 Wochen Fahrverbot in Deutschland plus 12 Monate Ausweisentzug in der Schweiz (ohne zusätzliche Busse).

    Tönt jetzt vielleicht scheisse, ist aber leider so (kenne den Fall aus zweiter Hand leider etwas genauer als ich das eigentlich je wollte) :kissing_face:
    Es scheint also clever, auch im Ausland nicht zu sehr am rechten Griff zu drehen :winking_face:

  • Ich fahre mit meinem Motorrad 100 km/h zu schnell während meinem Ausflug in den Schwarzwald und werde dabei erwischt. Von der Deutschen Polizei erhalte ich nun eine Busse (z.B. 480.- €) und ein Fahrverbot für Deutschland (z.B. 4 Wochen). Die Schweizer Polizei stellt mir zwar keine Busse aus, schickt meine Personalien und Angaben zum Strafbestand an das Amt für Administrativmassnahmen in der Schweiz. Dieses wiederum stellt mir anhand des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetz ein Fahrverbot aus. Die Dauer des Ausweisentzuges in der Schweiz bestimmt also das Schweizer Gesetz. Für 100 km/h zu viel ausserorts würde ich den Fahrausweis wohl locker 6-12 Monate abgeben.


    Naja, als unbeschriebenes Blatt (d.h. kein ADMAS-Eintrag) gibt es in der Schweiz den genau gleich langen Entzug wie in Deutschland. Siehe SVG 16c bis
    https://www.admin.ch/opc/de/classif…dex.html#a16bis

    Für Wiederholungstäter gilt dies nicht. Deine zweite Hand halt also nicht das erste mal ein bischen fest am Gas gerupft. :winking_face:

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Mir stellt sich jetzt die Frage ob die Schweizer Schmiere einen auf Deutschem Hoheitsgebiet überhaupt anhalten darf oder stehen sie nur zum abklatschen da


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  • Hallo zusammen,
    Leider ist es tatsächlich so, dass je länger je mehr gemeinsame Kontrollen der Deutschen Polizei mit der Schweizer Polizei (meistens die Kantonspolizei des angrenzenden Kantons) durchführen. Das Ganze hat leider nicht nur zum Zweck, irgendwelche illegalen Anbauten zu finden, sondern auch die Personalien von "Rasern" zu erfassen. :pouting_face:

    Das Ganze hängt damit zusammen, dass massive Geschwindigkeitsübertretungen im Ausland auch in der Schweiz verfolgt werden können. Zwar ist es auch weiterhin illegal, Geschwindigkeitsübertretungen im Ausland mit einer Schweizer Busse zu bestrafen (doppelte Bestrafung eines Tatbestandes ist nicht möglich), es ist aber durchaus möglich, dass auch die Schweizer Behörden ein Fahrverbot (Ausweisentzug) aussprechen. Begründet wird dies damit, dass ein Ausweisentzug keine "Bestrafung" ist, sondern eine "erzieherische administrative Massnahme". Wirklich abartig ist dabei, dass die Rechtsgrundlage für die Dauer des Ausweisentzuges das Schweizer Recht ist.

    Um die Verwirrung komplett zu machen, hier ein kleines Beispiel:
    Ich fahre mit meinem Motorrad 100 km/h zu schnell während meinem Ausflug in den Schwarzwald und werde dabei erwischt. Von der Deutschen Polizei erhalte ich nun eine Busse (z.B. 480.- €) und ein Fahrverbot für Deutschland (z.B. 4 Wochen). Die Schweizer Polizei stellt mir zwar keine Busse aus, schickt meine Personalien und Angaben zum Strafbestand an das Amt für Administrativmassnahmen in der Schweiz. Dieses wiederum stellt mir anhand des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetz ein Fahrverbot aus. Die Dauer des Ausweisentzuges in der Schweiz bestimmt also das Schweizer Gesetz. Für 100 km/h zu viel ausserorts würde ich den Fahrausweis wohl locker 6-12 Monate abgeben. Fazit wäre also: 480.- € Busse und 4 Wochen Fahrverbot in Deutschland plus 12 Monate Ausweisentzug in der Schweiz (ohne zusätzliche Busse).

    Tönt jetzt vielleicht scheisse, ist aber leider so (kenne den Fall aus zweiter Hand leider etwas genauer als ich das eigentlich je wollte) :kissing_face:
    Es scheint also clever, auch im Ausland nicht zu sehr am rechten Griff zu drehen :winking_face:


    Erfasst. Da die deutsche Polizei zu bekloppt ist, einen schweizerischen Führerausweis zu lesen, erhalten sie zur Unterstützung helvetische Hilfe beim Entziffern der Hyroglyphen ... zudem wäre der Ausweis, wenn es sich um einen zweiten Fall handelt, für mindestens 24 Monate weg.