A- auf A umschreiben vor der 2 jahresfrist ??

  • Liebe community

    Ich hab mal ne frage an euch. :smiling_face:

    Ein freund von mir hat die A- (beschränkt auf 25kw) im oktober 2013 gemacht. Diesen oktober ist es soweit und dann kann er sein motorrad auch offen fahren, da er dann den grossen ausweis (A) erhält.
    Er kanns leider nicht mehr abwarten und hat mich gebeten hier zu fragen, ob es eine möglichkeit gibt, dass er den Ausweis früher schon bekommt, dass er noch was vom sommer hat.

    Ich danke euch für eure Antworten

  • Soviel ich weiss kann man da nichts machen. Wenn die sagen 2 Jahre dann sind es 2 Jahre.... auch wenn er den Sommer ungedrosselt geniessen will. Das interessiert die einen feuchten... Wenn er schon über 25 ist kann er die Prüfung für A unbeschränkt machen. Er muss dan aber einen Lernfahrgesuch einreichen und noch 6Std Grundkurs absolvieren. :upside_down_face:

    Ich persönlich würde aber Warten :winking_face:

  • Naja man könnte ja vlt.
    Wenn er über 25 ist. Den lernfahrausweis für A unbeschränkt beantragen. Sagen wir mal um Juni dann einfach die 4 Monate fahre die er gültig ist ohne Grundkurs. Ihn einfach auslaufen lassen und ihm Oktober dann den offiziellen Führerausweis erhalten.
    Ob das so Funktionieren würde keine Ahnung.

  • Also vor der Frist umschreiben geht nicht. Wieso auch, das würde absolut keinen Sinn machen. Das wäre ja, wie wenn ich meinen Führerschein schon hätte ein halbes Jahr früher machen können (habe im Nov. Geburtstag), weil gerade der Muotathaler Wetterfrosch einen Bomben-Töffsommer vorausgesagt hat ;).

    Indys Vorschlag wäre meiner Meinung nach die einzige Möglichkeit, die Sache zu umgehen.

  • Täglich grüsst das Murmeltier. Neuer Tag (wenn auch nur um eine Minute) und grade die "gleiche" Frage wie gestern.

    Hier die Antwort des StVA Schaffisheim:
    http://toeffforum.ch/index.php?page…0109#post140109

    Mann muss nur beachten, mit dem Löli darf man nicht ins Ausland. Wenn das gewünscht ist, muss man einfach nur die Prüfung ablegen. Kostet zwatr was, Ist aber ja nicht eine Hexerei, hat man schliesslich schon einmal gemeistert.

    Aber wie schon von paar gesagt. 25 Jahre alt muss man für diese Trickli sein. Ansonst gilt abwarten und Töfffahren.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (15. April 2015 16:12)

  • Ich hab das selbe versucht vorletztes Jahr, frühestens.... eine Woche vor Ablauf der Frist kann dies beantragt werden.

    Kurvenfieber ist eine Krankheit die nur durch erhöhte Schräglage kuriert werden kann!