Hallo
Ich habe im Sommer 2014 den Lernfahrausweis für die Kat. A beschränkt erhalten und den Grundkurs absolviert.
Angenommen ich möchte nun doch mit einer unbeschränkten an die Prüfung:
Kann nun nachträglich vor der Prüfung ein Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt angefordert werden,
oder muss dann der Grundkurs wiederholt werden? (Der Kurs ist ja der gleiche, 12 Lektionen)
Wäre für Infos dankbar!
Wechsel von A- nach A
- akropolis
- Erledigt
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Am besten rufst du nicht beim StVA an (geht eh keiner ran), mailst nicht das StVA an (dann kriegst du vage Antworten), sondern gehst direkt mit deinem Anliegen an den Schalter und siehst was dabei rauskommt.
Danch hier melden was die Antwort ist.
Was aber sicher geht ist: Prüfung A(beschr.) machen, Lernfahrausweis A beantragen, (denn Grundkurs musst du dann nicht nochmal machen), Maschine entrdosseln und dann sobald man das Gefühl hat, dass man die offene Maschine prüfungsreif beherrscht die Prüfung nochmals machen. Kostest dann etwa 120 Franken plus etwa 2-3 Wochen Zeit, mit Terminglück gar unter einer Woche machbar.
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Also bei mir damals musste ich den Grundkurs nicht wiederholen (ist ja wie du schon erwähnt hattest der gleiche). Habe im Frühling mit dem LFA A- angefangen, gemerkt dass meine Hornet gedrosselt ziemlich scheisse ist und im November dann den LFA umschreiben lassen als ich 25 wurde. Dann gleich im Folgejahr die offene Prüfung gemacht.
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wo ist denn hier der danke-knopf?
vielen dank für die antworten.
habe vor dem mittag noch kurz das stva angemailt (habe ehrlich gesagt nicht mit antwort vor ende woche gerechnet),
und folgende antwort erhalten:ZitatWenn Sie die Kategorie A 25kW abschliessen (mit bestandener Prüfung) und
danach den Lernfahrausweis der Kategorie A ohne Beschränkung bestellen
wollen muss der Grundkurs nicht
mehr besucht werden.Wollen Sie die Kategorie A unbeschränkt nach Ablauf des Lernfahrausweises A
25kW bestellen ohne die Prüfung gemacht zu haben muss der Grundkurs neu
besucht werden.Sie haben auch die Möglichkeit den bisherigen Lernfahrausweis umzuschreiben
in einen A unbegrenzt mit der gleichen Gültigkeitsdauer. Somit muss der
Grundkurs ebenfalls nicht
mehr besucht werden jedoch die Prüfung bis zum 06.09.2015 absolviert
werden. -
Dann ist ja nun alles klar. Gut haben sie auch noch die mittlere und teuerste Variante aufgeführt.
PS:Netter Versuch, aber so eine kompetente und detailierte Antwort kommt sicher nicht vom StVA Aarau.
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Dann ist ja nun alles klar. Gut haben sie auch noch die mittlere und teuerste Variante aufgeführt.
PS:Netter Versuch, aber so eine kompetente und detailierte Antwort kommt sicher nicht vom StVA Aarau.
Absender:
P.V.
Sachbearbbeiterin Führerzulassung
Strassenverkehrsamt
Führerzulassung
Länzert 2, 5503 Schafisheim, Postfach, 5001 Aarau..irgendwie unheimlich oder?
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Vielleicht ist der NSA grad langweilig und die haben kurz die Sache in die Hand genommen.
Wenn du die dritte Variante wählst (was ich stark annehme), dann geh die Prüfung einfach rechtzeitig an. Bau auch noch zeitliche Reserven ein, falls es beim ersten mal nicht klappt und du nochmals gehen musst. Meine mich daran zu erinnern, dass es in meinem Fall ziemlich mühsam gewesen wäre, hätte ich bis zum Ablaufen des umgeschriebenen LFAs die Prüfung nicht bestanden. Hätte dann glaube ich eine lange Wartefrist gehabt, bis ich wieder einen neuen LFA hätte beantragen können.
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guter tipp danke.. oft denkt man man hat genug zeit und plötzlich ist der sommer vorbei..
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Und der Dummschwätzer zahlt die Feier zur bestandenen Prüfungen wegen Fehleinschätzung der Aargauer ...
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update: habe mich entschieden vorerst die A beschränkt prüfung mit der 250er zu machen, und gestern bestanden
in 2 jahren bekomme ich die A unbeschränkt ja geschenkt, ich könnte also jetzt noch 1 Jahr rumfahren, dann den Lernfahrausweis
für A unbeschränkt beantragen, 1 Jahr mit L herumfahren und dann das L wegnehmen...
Muss mich nur noch nach einer grösseren Maschine umschauen.. die Z800 vielleicht? -
in 2 jahren bekomme ich die A unbeschränkt ja geschenkt, ich könnte also jetzt noch 1 Jahr rumfahren, dann den Lernfahrausweis
für A unbeschränkt beantragen, 1 Jahr mit L herumfahren und dann das L wegnehmen...da wär ich mir nicht so sicher.
Bedingung für die "geschenkte" A ist doch 2 Jahre mit A- fahren und nicht 1 Jahr A- und 1 Jahr A mit LFA ? -
Da sehe ich kein Problem. 2 Jahre nach bestandener A- Prüfung kannst Du die offene Kategorie eintragen lassen. Dass er zwischendrin parallel noch einen LFA A(unbeschränkt) hätte spielt keine Rolle, die Kategorie A- bleibt ja in dieser Zeit weiterhin Gültig.
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danke, sehe ich auch so (sofern man keinen ausweisentzug in dieser zeit bekommt)
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Hallo
So 1.5 Jahre später habe ich beim stva Zürich nachgefragt und folgende Antwort erhalten:Zitat"Sie können ab dem 13.08.2017 die Kategorie A unbeschränkt prüfungsfrei
beantragen, sofern Sie über die klaglose Fahrpraxis verfügen. Dafür
können Sie uns Ihren Führerausweis mit einem kurzen Begleitschreiben
ab dem 13.08.2017 einreichen.
Sie können natürlich für die Zwischenzeit einen Lernfahrausweis für
die Kategorie A beantragen, dieser ist direkt 16 Monate gültig. Wir benötigen
dafür das Lernfahrgesuch mit einem farbigen Passfoto und einen neuen Sehtest.
Der Lernfahrausweis können Sie ablaufenlassen und danach vernichten. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Lernfahrtenein "L" am Motorrad anbringen.direkt 16 Monate, das heisst eigentlich kann man ab 25 Jahren bereits 8 Monate nach bestandener A- beschränkt Prüfung einen offenen A mit L fahren (sofern man keinen Mist baut) bis man die A dann geschenkt bekommt.
Einziger Nachteil, man muss erneut einen Sehtest machen. -
Und was spricht dagegen, jetzt noch bis August zu warten und dann nur umschreiben zu lassen? Gegen einen LFA für A offen sprechen aus meiner Sicht die Kosten zur Erlangung des LFA, das erhöhte Risiko mit einer offenen Maschine die Geschwindigkeit zu missachten so wie die Occasionspriese, die im Herbst tendenziell tiefer sind.