ABE alleine hätte eh nicht gereicht... du brauchst ne CH-Zulassung
Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis, deutschländisches Wort fürTypengenehmigung) reicht schon. Aber dann muss es wirklich eine Allgemeine Betriebserlaubnis ausgestellt und unterschrieben vom Deutschen Kraftahrt-Bundesamt sein, inkl. der Messwerte vom einem anerkannten Prüflabor bzw. die entsprechende Typengenehmigung einer anderen nationalen Zulassungsbehörde gestützt auf Vorschriften, welche äquivalent zu den Schweizer Vorschriften sind. (Siehe ASA 2b http://www.asa.ch/de/Webshop/R…/Download-gegen-Gebuehr-1)
Im Normalfall jedoch werden die Töpfe von den Deutschen Onlineshops nicht mit der eigentlichen ABE sondern nur mit einem Beiblatt gemäss § 28 Abs. 2 des Deutschen EG-FGV http://www.gesetze-im-internet.de/eg-fgv_2011/__28.html geliefert. Selbiges ist in der Schweiz irrelevant und nutzlos.
Wäre schon mal fast ein Versuch wert so ein Auspuff zu bestellen und dann so richtig Stunk machen, weil die ABE nicht mitgeliefert wurde. Muss aber genau schauen ob im Artikeltext steht, dass der Auspuff eine ABE hat oder ob der Auspuff mit einer ABE geliefert wird.
Ein Schweizer Beiblatt, ausgestellt durch einen Schweizer Hersteller oder Schweizer Importeur sagt eigentlich folgendes aus: "Liebes Strassenverkehrsamt, wenn ihr die original Typengenehmigung und Messwerte sehen wollt, dann ist sie an dieser Adresse einsehbar."