Für den Gesetzgeber ist es irrelevant ob ich eine Actioncam als Dashcam nutze oder umgekehrt. Ihn interessiert nur das Aufzeichnen von Bildmaterial im öffentlichen Raum und die ggf. daraus folgenden Verletzungen von den Persönlichkeitsrechten dritter.
Aber ich kann problemlos im öffentlichen Raum Aufnahmen tätigen, muss einfach schauen, dass nix aufgenommen wird, was auf eine Person Rückschlüsse zulässt. So kann auch eine Menschenmenge aufgenommen werden.
Und hier liegt der Hund begraben, denn eine Dashcam soll ja eine Beweislast liefern, weshalb andere Personen unfreiwillig identifizierbar auf den Aufnahmen landen müssen.
Allerdings kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich einer den ganzen Tag Dashcam-Videos anschaut und auswertet. 99.99% sind Datenmüll welcher nicht einmal betrachtet geschweige denn ausgewertet wird.
Viel schöner sehe ich das aber in Zukunft, denn bereits moderne Fahrzeuge und dann auch die Autonomen Fahrzeuge nutzen Kameras für die Erfassung der Umwelt. Diese Daten werden dann in Echtzeit auf dem Fahrzeug verarbeitet. Einen Algorithmus einzuprogrammieren, der Kennzeichen und ggf. Gesichter erkennt und mit Standort an den Hersteller sendet, ist dann ein leichtes.
Gibt es dafür Regeln? Hier sehe ich das viel grössere Problem!
Ich würde ein Gesetz befürworten, welches die Aufnahme erlaubt, aber sowohl die Auswertung von personenbezogenen Daten als auch deren Verbreitung untersagt. Einzige Ausnahme zu Beweiszwecken in einem bereits bestehenden Verfahren.