Nächste Entscheidung aus Deutschland können wir Mitte Mai erwarten, dann wird sich der Bundesgerichtshof über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen bei einer Zivilsache äussern. Die unteren Gerichte haben die Aufnahme nicht als Bewis anerkannt, da sie Anlassfrei (d.H. die Kamera lief ständig) und unter Verstos gegen § 6b BDSG https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__6b.html entstanden seien.
BGH - VI ZR 233/17 https://dejure.org/dienste/vernet…20ZR%20233%2F17
Hier das juristische Bla Bla:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…le=dokument.pdf
Die Pressemitteilung des Deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…83549&linked=pm
In Normalsprache:
https://www.lawblog.de/index.php/arch…eklaert-werden/
Zitat
Eine wichtige Nachricht für Autofahrer: Dashcam-Aufnahmen sind nach Verkehrsunfällen als Beweismittel im Schadensersatzprozess zulässig. Verkehrsteilnehmer können so also zum Beispiel im Streit mit Versicherungen künftig den „Videobeweis“ erbringen, wie sich ein Unfall tatsächlich zugetragen hat. Das ergibt sich aus einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs, die heute veröffentlicht wurde.Allerdings bedeutet dies nach wie vor nicht, dass Dashcam-Aufnahmen uneingeschränkt legal sind. Die Richter betonen ausdrücklich, das geltende Datenschutzrecht untersage den Betrieb einer Dashcam eigentlich, jedenfalls wenn es sich um eine „permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke handelt“.
Aber auch so eine formal an sich nicht zulässige Aufnahme könne im Zivilprozess verwertet werden, weil das Beweisinteresse eines Geschädigten höher sei. Die Richter stufen das Interesse Dritter, nicht ohne ihr Wissen gefilmt zu werden, jedenfalls niedriger ein. Begründung: Wer sich im Straßenverkehr bewegt, tut dies öffentlich und kann somit jederzeit beobachtet werden. Das sei nicht so gewichtig, um einem Geschädigten den Videobeweis durch ein Verwertungsverbot zu versagen.