Dashcam / Kamera Rechtliches.

  • Schweiz:

    Bundesgericht Entscheid, Dashcam Aufnahmen sind bei Übertretungen und Vergehen nicht als Beweis zugelassen
    6B_1188/2018 https://www.bger.ch/ext/eurospider…e=show_document

    Zitat

    Die Videoaufzeichnung erfolgte in Missachtung von Art. 4 Abs. 4 DSG und ist damit rechtswidrig. Die Vorinstanz qualifizierte das Verhalten der Beschwerdeführerin teils als einfache, teils als grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 1 und 2 SVG). Dabei handelt es sich um Übertretungen und Vergehen, die nach der Rechtsprechung nicht als schwere Straftaten im Sinne von Art. 141 Abs. 2 StPO zu qualifizieren sind (BGE 137 I 218 E. 2.3.5.2). Dieser Massstab ist auch bei der Verwertung privat erhobener Beweise anzuwenden (siehe oben, E. 2.2), was dazu führt, dass die Interessenabwägung zuungunsten der Verwertung ausfällt (im Ergebnis übereinstimmend: NIKLAUS RUCKSTUHL, Die strafprozessuale Verwertung von Dashcam-Aufnahmen, in: Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht, 2018, S. 117 ff.; URSULA UTTINGER, Nutzung von Dashcams als Beweismittel, in: Jusletter 12. Februar 2018). Ob die zur Diskussion stehenden Aufzeichnungen rechtmässig durch die Strafverfolgungsbehörden hätten erlangt werden können, kann dabei offenbleiben.


    Zum ersten mal das Schweizer Bundesgericht BGER 6B_758/2017 Teilweise Verwertung der Aufnahmen nach grober Verkehrsregelverletzung
    https://www.bger.ch/ext/eurospider…e=show_document

    Zitat

    Die Dashcamaufzeichnungen des Anzeigeerstatters erachtet die Vorinstanz lediglich für den Zeitraum nach der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Missachtung von Art. 34 Abs. 4 SVGbzw. für den Schuldspruch der im Nachhinein erfolgten einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch Überfahren der doppelten Sicherheitslinie als verwertbar. Die Frage der Verwertbarkeit der Aufzeichnungen für den Zeitraum vor dem Bedrängen durch den Beschwerdeführer lässt sie entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers offen und stellt im Sinne seiner vor den Vorinstanzen noch vertretenen Auffassung nicht darauf ab (vgl. angefochtenes Urteil, E. 4.5.4 S. 8 f.). Konsequenterweise würdigt die Vorinstanz die Aufzeichnungen für diesen Zeitraum nicht. Darin liegt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, da die Vorinstanz begründet, weshalb sie auf die Aufzeichnungen insoweit nicht abstellt. Die Frage der Verwertbarkeit der Dashcamaufzeichnungen kann auch vor Bundesgericht offenbleiben. Entscheidend wäre von vornherein nicht die Reaktion bzw. Einschätzung der Situation durch den Anzeigeerstatter, sondern die durch den ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren geschaffene erhöhte abstrakte Gefahr. Der Beschwerdeführer bestritt vor den Vorinstanzen die Verwertbarkeit der Aufzeichnungen. Soweit er vor Bundesgericht nunmehr geltend macht, die Vorinstanz habe diese zu Unrecht nicht zu seiner Entlastung ausgewertet, verstösst sein Vorbringen daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Damit ist auch diese Rüge unbegründet, soweit überhaupt darauf eingetreten werden kann.

    die Vorinstanz ist das Kantonsgericht Zug welches leider keine Urteile veröffentlicht.

    Erläuterungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zu Videoüberwachung in Fahrzeugen
    Statement von Januar 2019
    https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/…--dashcam-.html
    Statement von Juli 2013
    https://web.archive.org/web/2016121618…ex.html?lang=de

    SR Postulat Comte : Videoaufnahmen durch Private. Die Privatsphäre besser schützen
    http://www.parlament.ch/d/suche/seiten…sch_id=20144284
    bzw.
    NR Postulat FDP Fraktion Videoaufnahmen durch Private. Die Privatsphäre besser schützen
    http://www.parlament.ch/d/suche/seiten…sch_id=20144137

    Zürich/Bülach, Die Autobahn ist kein Privatbereich, auf der Strasse muss man mit Videoüberwachung rechnen. Aufnahme bei grober Verkehrsregelverletzung verwertbar.
    Forumslink --> Dashcam / Kamera Rechtliches. <--

    Basel, Dashcam-Aufnahme von Unfall führte zu Freispruch.
    http://www.20min.ch/schweiz/news/s…ieren--18482682

    Aargau, Dashcam-Aufnahmen wurden nach Unfall ausgewertet und als Beweise gegen Unfallverursacher verwendet
    http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standa…/story/19977923

    Schwyz, Dashcam-Aufnahme von Rechtsüberholen auf Autobahn ohne Geschädigte darf nicht als Beweismittel verwendet werden.
    http://www.kgsz.ch/fileadmin/date…ashcam-Fall.pdf

    Artikel zum Thema "Filmen der Polizei"
    http://www.watson.ch/Schweiz/Justiz…hwierige-Fragen

    Artikel mit vielen Verweisen aus dem Clubmagazin des ACS Sektion Bern Ausgabe 03/2017
    http://lw-p.ch/de/rechtsthemen/dashcam-als-beweismittel/

    Deutschland:

    Bundesgerichtshof, Dashcamaufnahmen können als Beweismittel in Zivilprozessen zugelassen werden und unterliegen nicht dem Beweisverwertungsverbot, auch wenn die Aufnahme selbst gegen das Datenschutzrechts verstösst:
    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…le=dokument.pdf

    Bayern, Die Verwendung von sog. Dash-Cams in Pkws verstößt gegen das Datenschutzrecht
    VG Ansbach · Urteil vom 12. August 2014 · Az. AN 4 K 13.01634
    http://openjur.de/u/712019.html
    Urteil wurde nicht weitergezogen http://www.br.de/nachrichten/mi…nsbach-100.html

    Wenn’s kracht, hilft die Dashcam nicht (Aufnahmen müssen nicht unbedingt als Beweismittel zugelassen werden)
    https://www.lawblog.de/index.php/arch…-dashcam-nicht/

    Oberlandesgericht Stuttgart, „Dashcam“-Aufnahmen können zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrs-ordnungswidrigkeiten grundsätzlich verwertet werden
    http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Starts…ISTPAGE=1178164

    Oestereich:

    Videokameras in Autos, Oesterreichischen Datenschutzbehörde
    https://www.dsb.gv.at/site/8105/default.aspx


    Andere Länder

    Dashcams im Ausland, ADAC
    http://www.adac.de/infotestrat/ra…srecht/Dashcam/

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    7 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer (10. Oktober 2019 13:53)

  • Kommt noch das Problem der Anbringung mittels Saugnapfhalterung an der Windschutzscheibe hinzu.... Navi-Geräte dürfen dort ja auch nicht mehr angebracht werden, las ich kürzlich irgendwo im Netz

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik  :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']
    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Hallo

    Man erinnere sich an das Problem, dass Google mit dem Street View hatte :astonished_face:

    Gruss Sniper

  • Kommt noch das Problem der Anbringung mittels Saugnapfhalterung an der Windschutzscheibe hinzu.... Navi-Geräte dürfen dort ja auch nicht mehr angebracht werden, las ich kürzlich irgendwo im Netz


    Für navs gibt es in der VTS ein klare Regelung

    Art. 71a Fenster und Sicht http://www.admin.ch/opc/de/classif…index.html#a71a

    1 Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. Die Zulassungsbehörde verfügt die erforderlichen Auflagen (zusätzliche Spiegel, Mitfahrer, Begleitfahrzeug), wenn diese Bedingung bei Arbeitsmotorwagen nicht erfüllt ist.
    [...]
    4 Scheiben, die für die Sicht des Führers oder der Führerin nötig sind, müssen eine klare, verzerrungsfreie Durchsicht gestatten, witterungsfest sein und auch nach längerem Gebrauch mindestens 70 Prozent Licht durchlassen. An, vor oder hinter diesen Scheiben dürfen keine Gegenstände angebracht werden, welche die Sicht des Führers oder der Führerin beeinträchtigen und die Lichtdurchlässigkeit unter 70 Prozent vermindern. Ausgenommen sind Gegenstände, die gesetzlich vorgeschrieben oder vorgesehen sind oder für den Einsatz im Ordnungsdienst vorübergehend angebracht werden (z.B. Gitter), sowie Navigationsgeräte ausserhalb des Sichtkreises nach Absatz 1.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Verstehe ich das nun richtig, dass es nicht verboten ist, aber empfohlen wird nicht zu filmen?

    "Aus diesen Gründen ist auf den Einsatz von Dashcams auf öffentlichem Grund zu verzichten."

    MFG Janis


    Ein Motorrad kann man nicht wie Menschen behandeln, Motorräder brauchen Liebe!

  • Verstehe ich das nun richtig, dass es nicht verboten ist, aber empfohlen wird nicht zu filmen?

    Darum auch die FDP Vorstösse, so dass es ein für allemal in der einen oder anderen Weise im Gesetzt oder Verordnung geregelt wird. Wird sicher eine interesannte Vernehmlassung geben. Vorallem wenn man dann Voten und Aussagen zu Daschcams vs. BÜPF und NDG vergleicht.

    Da die Schlussabstimmung zum NDG im NR: 28 von 30 FDP Fraktionsmitglieder dafür. :upside_down_face:
    http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/…1276_461277.htm

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Wieder mal typisches, sinnfreies FDP-Geschwurbel.

    "Die Nutzung im öffentlichen Raum muss aber hinterfragt werden"
    "Um den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, der sich schwerpunktmässig mit dem Eindringen solcher Geräte in das Privatleben befasst"

    Ja um was geht es nun? Um den öffentlichen Raum oder um das Privatleben? Ist doch klar und auch bundesgerichtlich bestätigt, dass wer sich im öffentlichen Raum aufhält, damit rechnen muss, fotografiert oder gefilmt zu werden. Letztlich geht es den möchtegern-liberalen (sind halt wie die grün-liberalen, die sozial-liberalen oder die liberal-sozialen eben doch nur einfache Bindestrichliberale) doch wieder nur darum, mit noch mehr Gesetzen die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zu gängeln. Wahrscheinlich hat es nicht wenige darunter, die sich einfach davor fürchten, ihre Ehepartner könnten irgendwo im Internet auf ein Filmchen stossen, in dem sie gerade mit einer fremden Dame händchenhaltend den Bundesplatz überqueren.

  • Wieder mal typisches, sinnfreies FDP-Geschwurbel.

    [...]

    Letztlich geht es den möchtegern-liberalen (sind halt wie die grün-liberalen, die sozial-liberalen oder die liberal-sozialen eben doch nur einfache Bindestrichliberale) doch wieder nur darum, mit noch mehr Gesetzen die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zu gängeln. Wahrscheinlich hat es nicht wenige darunter, die sich einfach davor fürchten, ihre Ehepartner könnten irgendwo im Internet auf ein Filmchen stossen, in dem sie gerade mit einer fremden Dame händchenhaltend den Bundesplatz überqueren.


    :thumbsup:

    Sind halt vorallem wirtschafts-liberale, die sich um den Escort Service sorgen machen. Darum auch Zustimmung zu NDG und BÜPF, gibt Aufträge, kann man den Kunden verrechnen. Billig Daschcams aus China helfen der Schweizer Wirtschaft nichts. Und wenn dann noch der Umfallablauf klar ist haben ja Anwälte und Versicherungexperten nichts mehr zu tun. So läuft der Hase.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ach was. Man kann immer noch Hinterfragen, in Abrede stellen, Manipulaitonsvorwürfe erheben, Nichtkalibrierung einwerfen, optische Verzerrungen vermuten und anderes mehr monieren. So schnell geht den Anwälten das klientengerechte Argumentieren nicht aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Limmattiger (20. März 2015 22:46)

  • Bitte.... Dashcams bringen doch nur Vorteile... schön alles verbieten was ein bisschen Sin macht. Da ist es in USA besser geregelt. Man darf alles in der Öffentlichkeit Filmen, sogar die Polizei. Und die Aufnahmen werden mit Sicherheit vor Gericht als Beweismittel anerkannt.

    Habe auch ne Dashcam im Wagen. Nur für den Fall eines Unfalles. Schaue mir nicht jeden Tag die filme an und Google wer das vor mir gewesen sein könnte. Interessiert mich einen feuchten.

    Falls wirklich mal verboten wird Dashcams zu benützen, wird man auch gebüsst wen man mit ner GoPro oder sonstigen Aufnahme Geräten rumfährt. Schlussendlich darf man gar nicht mehr filmen in der Öffentlichkeit... ob Smartphone oder Camcorder... :lol_new1232:

    Es wird immer schlimmer!

  • In AT sind sie ja schon fix verboten, Fzrs Link hat das gleich nochmals bestätigt. :thumbdown:

    Seitdem mir ein kaputter Drogenkopf sein Velo auf die Motorhaube geworfen hat, habe ich eine Dashcam. Die Cam durfte dann natürlich auch ins neue Auto zügeln. Ich würd nicht mehr ohne wollen und wenns verboten wird, häng ich halt einen Rekorder an meine Frontkamera an, die im Fahrzeug eingebaut ist. Dürfte verdammt schwer werden, den Rekorder zu finden. :kissing_face: Die Frontkamera dient als Rangierhilfe, wie übrigens auch eine am Heck, und kann nicht verboten werden.

    READY
    TO>> 
    ALUKÖFFERLI

  • Mal wieder ein Beitrag vom Deutschen RA Vetter zu Dashcams.
    http://www.lawblog.de/index.php/arch…-killer-beweis/

    Siehe dazu der Vorfall

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    und was davor war

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    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer (1. November 2016 10:38)

  • So lange der Staat Überwachungskameras benutzt, benutz ich auch meine GoPro weiter. Sowohl auf dem Motorrad, wie auch im Auto.
    Bin in 2-3 Kontrollen gekommen, nie wurde die Kamera beanstandet.