Schweiz:
Bundesgericht Entscheid, Dashcam Aufnahmen sind bei Übertretungen und Vergehen nicht als Beweis zugelassen
6B_1188/2018 https://www.bger.ch/ext/eurospider…e=show_document
ZitatDie Videoaufzeichnung erfolgte in Missachtung von Art. 4 Abs. 4 DSG und ist damit rechtswidrig. Die Vorinstanz qualifizierte das Verhalten der Beschwerdeführerin teils als einfache, teils als grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 1 und 2 SVG). Dabei handelt es sich um Übertretungen und Vergehen, die nach der Rechtsprechung nicht als schwere Straftaten im Sinne von Art. 141 Abs. 2 StPO zu qualifizieren sind (BGE 137 I 218 E. 2.3.5.2). Dieser Massstab ist auch bei der Verwertung privat erhobener Beweise anzuwenden (siehe oben, E. 2.2), was dazu führt, dass die Interessenabwägung zuungunsten der Verwertung ausfällt (im Ergebnis übereinstimmend: NIKLAUS RUCKSTUHL, Die strafprozessuale Verwertung von Dashcam-Aufnahmen, in: Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht, 2018, S. 117 ff.; URSULA UTTINGER, Nutzung von Dashcams als Beweismittel, in: Jusletter 12. Februar 2018). Ob die zur Diskussion stehenden Aufzeichnungen rechtmässig durch die Strafverfolgungsbehörden hätten erlangt werden können, kann dabei offenbleiben.
Zum ersten mal das Schweizer Bundesgericht BGER 6B_758/2017 Teilweise Verwertung der Aufnahmen nach grober Verkehrsregelverletzung
https://www.bger.ch/ext/eurospider…e=show_document
ZitatDie Dashcamaufzeichnungen des Anzeigeerstatters erachtet die Vorinstanz lediglich für den Zeitraum nach der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Missachtung von Art. 34 Abs. 4 SVGbzw. für den Schuldspruch der im Nachhinein erfolgten einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch Überfahren der doppelten Sicherheitslinie als verwertbar. Die Frage der Verwertbarkeit der Aufzeichnungen für den Zeitraum vor dem Bedrängen durch den Beschwerdeführer lässt sie entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers offen und stellt im Sinne seiner vor den Vorinstanzen noch vertretenen Auffassung nicht darauf ab (vgl. angefochtenes Urteil, E. 4.5.4 S. 8 f.). Konsequenterweise würdigt die Vorinstanz die Aufzeichnungen für diesen Zeitraum nicht. Darin liegt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, da die Vorinstanz begründet, weshalb sie auf die Aufzeichnungen insoweit nicht abstellt. Die Frage der Verwertbarkeit der Dashcamaufzeichnungen kann auch vor Bundesgericht offenbleiben. Entscheidend wäre von vornherein nicht die Reaktion bzw. Einschätzung der Situation durch den Anzeigeerstatter, sondern die durch den ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren geschaffene erhöhte abstrakte Gefahr. Der Beschwerdeführer bestritt vor den Vorinstanzen die Verwertbarkeit der Aufzeichnungen. Soweit er vor Bundesgericht nunmehr geltend macht, die Vorinstanz habe diese zu Unrecht nicht zu seiner Entlastung ausgewertet, verstösst sein Vorbringen daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Damit ist auch diese Rüge unbegründet, soweit überhaupt darauf eingetreten werden kann.
die Vorinstanz ist das Kantonsgericht Zug welches leider keine Urteile veröffentlicht.
Erläuterungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zu Videoüberwachung in Fahrzeugen
Statement von Januar 2019
https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/…--dashcam-.html
Statement von Juli 2013
https://web.archive.org/web/2016121618…ex.html?lang=de
SR Postulat Comte : Videoaufnahmen durch Private. Die Privatsphäre besser schützen
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten…sch_id=20144284
bzw.
NR Postulat FDP Fraktion Videoaufnahmen durch Private. Die Privatsphäre besser schützen
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten…sch_id=20144137
Zürich/Bülach, Die Autobahn ist kein Privatbereich, auf der Strasse muss man mit Videoüberwachung rechnen. Aufnahme bei grober Verkehrsregelverletzung verwertbar.
Forumslink --> Dashcam / Kamera Rechtliches. <--
Basel, Dashcam-Aufnahme von Unfall führte zu Freispruch.
http://www.20min.ch/schweiz/news/s…ieren--18482682
Aargau, Dashcam-Aufnahmen wurden nach Unfall ausgewertet und als Beweise gegen Unfallverursacher verwendet
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standa…/story/19977923
Schwyz, Dashcam-Aufnahme von Rechtsüberholen auf Autobahn ohne Geschädigte darf nicht als Beweismittel verwendet werden.
http://www.kgsz.ch/fileadmin/date…ashcam-Fall.pdf
Artikel zum Thema "Filmen der Polizei"
http://www.watson.ch/Schweiz/Justiz…hwierige-Fragen
Artikel mit vielen Verweisen aus dem Clubmagazin des ACS Sektion Bern Ausgabe 03/2017
http://lw-p.ch/de/rechtsthemen/dashcam-als-beweismittel/
Deutschland:
Bundesgerichtshof, Dashcamaufnahmen können als Beweismittel in Zivilprozessen zugelassen werden und unterliegen nicht dem Beweisverwertungsverbot, auch wenn die Aufnahme selbst gegen das Datenschutzrechts verstösst:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…le=dokument.pdf
Bayern, Die Verwendung von sog. Dash-Cams in Pkws verstößt gegen das Datenschutzrecht
VG Ansbach · Urteil vom 12. August 2014 · Az. AN 4 K 13.01634
http://openjur.de/u/712019.html
Urteil wurde nicht weitergezogen http://www.br.de/nachrichten/mi…nsbach-100.html
Wenn’s kracht, hilft die Dashcam nicht (Aufnahmen müssen nicht unbedingt als Beweismittel zugelassen werden)
https://www.lawblog.de/index.php/arch…-dashcam-nicht/
Oberlandesgericht Stuttgart, „Dashcam“-Aufnahmen können zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrs-ordnungswidrigkeiten grundsätzlich verwertet werden
http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Starts…ISTPAGE=1178164
Oestereich:
Videokameras in Autos, Oesterreichischen Datenschutzbehörde
https://www.dsb.gv.at/site/8105/default.aspx
Andere Länder
Dashcams im Ausland, ADAC
http://www.adac.de/infotestrat/ra…srecht/Dashcam/