Bin gespannt ob es jemand genau weiss
Ich habe mich mal durch die Gesetzestextesammlung durchgelesen. Leider habe nichts gefunden, in dem stehen würde, dass es verboten ist, Musik mit einen oder zwei Kopfhörer im Helm zu hören.
Natürlich darf man dadurch nicht abgelenkt werden und muss den Verkehr um sich herum wahrnehmen, also auch nicht volle Lautstärke eher so als Hintergrund berieselung auf EINEM Ohr.
Habe schon mitbekommen das einige bei einer Kontrolle gebüsst worden sind. Darum meine Frage:wie ist das genau geregelt laut Gesetz?