A1 Lehrfahrausweis umschreiben auf A beschränkt

  • Hallo Leute ich habe ein Problem und zwar ich habe den A1Lehrfahrausweis und möchte ihn umschreiben auf A beschränkt. Ich habe an der MFK angerufen und sie haben gesagt ich muss einfach den lehrfahrausweis und die besätigung von grundkurs mit 2 fotos per post schicken .( ich habe die 2 grundkurs für den a1 gemacht und der Lehrfahrausweis ist gültig biss 9.9.015) ich habe es per post geschickt und bekamm heute einen brief darin stand: wir können den Lehrfahrausweis nicht umschreiben weil xür die 25kw ein zusätlicher lehrfahrausweis benötigt wird. Und falls sie die prsktische prüfung der kategorie a1 bis zum 9.9.015 bestehen erhalten sie den a1 eintrag dann wären nur noch 6 stunden grundkurs sonst sind es 12 stunden. Was heisst das jetzt? Sie haben noch ein gesuch für den Lehrfahrausweis beigelegt muss ich das alles nochmals ausfüllen? Sind dann die 2 grundkurs für den a1 noch gültig? Ich komme bei der mfk nicht nach. Ich habe schon ein neues motorrad und die werksatt hatt ihn auf 25kw gedrosselt und habe auch schon die neue vericherung abgeschlossen. Jetzt muss der mech nur noch das motorrad vorführen und einlösen. Ich könnte den a1 gar nicht mehr machen weil ich den 125ccm töff nicht mehr habe. Ich hoffe ihr könnt mir helfen ich danke euch jetzt schon:) :smiling_face:

  • Hallo TDR 8

    Ja du musst nochmals alles ausfüllen ("Bestätigung der indedifikation der Behörden" und den "Sehtest" musste nicht mehr ausfüllen).

    Ja du musst die 12 Stunden machen. Die ersten zwei Grundkurse waren für die Tonne, sofern du die Prüfung auf A1 nicht abschliesst. (vielleicht lässt sich telefonisch noch was machen)

    Sch...ise geloffen :wacko:

    P.S.: MFK= Motorfahrzeugkontrolle, sollte STVA = Strassenverkehrsamt heissen :face_with_tongue:

  • Hallo TDR 8

    Ja du musst nochmals alles ausfüllen ("Bestätigung der indedifikation der Behörden" und den "Sehtest" musste nicht mehr ausfüllen).

    Ja du musst die 12 Stunden machen. Die ersten zwei Grundkurse waren für die Tonne, sofern du die Prüfung auf A1 nicht abschliesst. (vielleicht lässt sich telefonisch noch was machen)

    Sch...ise geloffen :wacko:

    P.S.: MFK= Motorfahrzeugkontrolle, sollte STVA = Strassenverkehrsamt heissen :face_with_tongue:


    so ein kack! schon damals wusste ich es nicht das ich mit 18 schon den 25kw machen kann und ich habe kein bock einen roller zu mieten um den a1 zu machen die sind für mich zu schwierig den parkur zu machen als mit einem töff . Ich hoffe ich muss beim ausfüllen nicht noch den nothelfer zeigen mir ist der kaput gegangen (brieftasche in der hose und die hose gewaschen:( )

  • Gibt ja auch Motorräder die Kat. A1 erfüllen. Miete doch so eines wenn du mit Roller nicht klar kommst. Die Daten wann du den Nothelferkurs gemacht hast sind auf dem Strassenverkersamt hinterlegt. Also keine sorgen wegen des gewaschenen "fözels" :grinning_squinting_face:


    Ok ist gut wen ich den a beschränkt von vorne machen muss muss ich auch noch die vku machen? Und wen ich den Lehrfahrausweis bestelle ist er nur 4 monate gültig?und in dieser zeit muss ich die grundkurse machen?

  • Hast du den bereits einen Ausweis der Kat. B? Hast du den VKU schon mal gemacht? Wenn nicht musst du ihn machen. Wenn du ihn aber gemacht hast solltest du ihn nicht nochmals machen müssen (bin jetzt aber auch nicht ganz sicher). Sollte auch auf dem STVA hinterlegt sein. Am besten du rufst morgen schnell an oder schreibst eine E-Mail an das STVA und schilderst dein Problem. :thumbsup:

    Edit: Ja innerhalb 4 Monaten musst du die Grundkurse machen. Dan verlängert sich der Lernfahrausweis um ein Jahr

  • Hast du den bereits einen Ausweis der Kat. B? Hast du den VKU schon mal gemacht? Wenn nicht musst du ihn machen. Wenn du ihn aber gemacht hast solltest du ihn nicht nochmals machen müssen (bin jetzt aber auch nicht ganz sicher). Sollte auch auf dem STVA hinterlegt sein. Am besten du rufst morgen schnell an oder schreibst eine E-Mail an das STVA und schilderst dein Problem. :thumbsup:

    Edit: Ja innerhalb 4 Monaten musst du die Grundkurse machen. Dan verlängert sich der Lernfahrausweis um ein Jahr


    Ja hatte am anfang der Lehrfahrausweis für B danach habe ich den Ausweiss für a1 ausgetauscht und ja den vku habe ich gemacht bei a1 . Ok werde morgen mal anrufen ich danke dir :smiling_face:

  • Hast du den bereits einen Ausweis der Kat. B? Hast du den VKU schon mal gemacht? Wenn nicht musst du ihn machen. Wenn du ihn aber gemacht hast solltest du ihn nicht nochmals machen müssen (bin jetzt aber auch nicht ganz sicher). Sollte auch auf dem STVA hinterlegt sein. Am besten du rufst morgen schnell an oder schreibst eine E-Mail an das STVA und schilderst dein Problem. :thumbsup:

    Edit: Ja innerhalb 4 Monaten musst du die Grundkurse machen. Dan verlängert sich der Lernfahrausweis um ein Jahr


    So jabe bei der mfk angerufen und sie meinten a1 und a beschränkt ist ein grosser unterschied und man kann die grundkurse nicht übernehmen nur wen ich zbs den a1 fertig mache. Sie haben gesagt wen ich den a beschränkt lehrfahrausweis haben möchte muss ich das gesuch ausfüllen fotos beilegen und auf ein blatt schreiben das ich auf den a1 verzichte und den a beschränkt lehrfahrausweis möchte. Habe auch mal beim fahrlehrer angerufen und gefragt das man etwas beim preis machen kann er hatt gesagt ja da könnte man was machen. Zuerst muss ich auf den lehrfahrausweis warten.