War in Hinwil, damals noch mit meinem V70. Spur war vorne falsch gestellt, Pneus hatten auf der Innenseite so gut wie kein Profil mehr. Er liess mich fahren gegen Unterschrift das ich das behebe, nochmal antraben musste ich nicht
Kleiner Erlebnissbericht MFK Luzern
-
Hyura -
10. März 2015 10:33 -
Erledigt
-
-
Hinwil = Oberland -> immer diese Bergler die nur vernünftig handeln können
-
Ich hatte so ein Theater mit ner Eintragung von meinen Alufelgen.
Damals mit meinem Colt. Ich fuhr vor die Prüfhalle und gab dem Experten die Dokumente. Da meinte er: Die Karre sei etwas zu laut und haben gleich mal ne komplette MFK Prüfung durchgezogen. Nach dem 3. mal klappte auch alles.
Fahrzeugausweis abgeholt heimgefahren und den Fackel nochmals angeschaut. Alufelgen sind eingetragen aber wieso ist da nicht auch das aktuelle Prüfdatum drin? Die Kiste wurde ja geprüft. Zur MFK und das denen mal erklärt. Ok im neuen Fahrzeugausweis passte das Datum aber die haben doch meine Felgen nicht eingetragen. Beim 3. Versuch haben sie es dann geschafft. -
Wie gewieft sind sie eigentlich bei Vergaserumbauten?
Bei meiner 91er VX (eingetragen 45 PS) habe ich die Drosselhülsen in den Vergasern einfach rausgenommen und hab jetzt die vollen 60 PS. Hat auf der MFK bisher noch keinen interessiert.
-
Hat auf der MFK bisher noch keinen interessiert.
Auf der MFK gilt ja auch Bring- und nicht Hohlschuld. D.h. man bringt das Fahrzeug mit den Umbauten und entsprechenden geforderten Dokumenten (die man selber auftreiben und besorgen muss). Nur weil du nichts sagst ist es noch lange nicht o.k. weder strafrechtlich noch versicherungsrechtlich.
Folgen und Konsequenten eines nicht genehmigten Umbaus oder nicht den Vorschriften entsprechender Zustandes:
Wird es bei einer Verkehrskontrolle entdeckt, so muss man mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Art. 93 SVG http://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a93Wird es nach einem Unfall entdeckt so muss man im Haftpflichtfall mit einem Regress rechnen
Art. 65 Abs. 3 SVG http://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a65des weiteren können Unfall- und Sozialversicherungen die Leistung kürzen oder gar verweigern.
Art. 37 UVG http://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a37
Art. 21 ATSG http://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a21 -
Auf der MFK gilt ja auch Bring- und nicht Hohlschuld. D.h. man bringt das Fahrzeug mit den Umbauten und entsprechenden geforderten Dokumenten (die man selber auftreiben und besorgen muss). Nur weil du nichts sagst ist es noch lange nicht o.k. weder strafrechtlich noch versicherungsrechtlich.
Folgen und Konsequenten eines nicht genehmigten Umbaus oder nicht den Vorschriften entsprechender Zustandes:
Wird es bei einer Verkehrskontrolle entdeckt, so muss man mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Art. 93 SVG http://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a93Wird es nach einem Unfall entdeckt so muss man im Haftpflichtfall mit einem Regress rechnen
Art. 65 Abs. 3 SVG http://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a65des weiteren können Unfall- und Sozialversicherungen die Leistung kürzen oder gar verweigern.
Art. 37 UVG http://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a37
Art. 21 ATSG http://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a21Alles schön und gut was du da schreibst, nur leider am Thema vorbei.
Dem Prüfer hab ich vor 16 Jahren die (Original-)Papiere vorgelegt und ihn darum gebeten mir einen neuen bzw. geänderten FZ Ausweis auszuhändigen. Es hat ihn schlichtweg nicht interessiert dass die Dicke wieder IM ORIGINALZUSTAND ist. D.h. keine Meldung an die Versicherung und die welche die Ausweise ausstellen. Bei jeder MFK erwähne ich die Vergaser, warum die nicht einfach am Hinterrad die Leistung messen ist mir ein Rätsel, wahrscheinlich kommen die nicht mit der alten Lady klar oder sind verwirrt wegen der 6 unterschiedlichen Leistungsarten bzw. der verwirrenden Typenscheinnummer. Also Gesetzestexte sind was feines, ABER der Eintrag interessiert wirklich KEINEN, auch nicht bei Verkehrskontrollen oder dem nicht selbst verschuldeten Unfall vor 8 Jahren.Geniesst die Sonne und die Strassen, und vergesst nicht; Drosseln sind Vögel und gehören nicht in Mopeds
-
Nicht am Thema vorbei. Bedenke, hier sind viele Jungspunde unterwegs, die lesen nur: "Kann man rausnehmen, interessiert niemand. Ist so, kannst du im Internet nachlesen" Wenn du also die ganze Geschichte erzählst sieht es dann schon anderes aus. Du warst beim MFK, du hast auf den Vergasser gezeigt, du wolltest es eingetragen/umgeschrieben haben. Bringschuld soweit erfüllt. Wenn dann die sagen, scho guet, scho recht, und nichts weiter machen ist der Fall aus deiner Sicht erledigt (Treu und Glauben).
Auf dem MFK werden sie die Maschine für das Umschreiben nicht auf die Rolle tun. Dürfen sie auch nicht, denn das ist Aufgabe der anerkannten Prüfinstitute (DTC, FAKT etc.) Wiederum Bringschuld, du musst die neue Leistung und das Einhalten der relevanten Abgas- und Lärmvorschriften beweisen nach dem Umbau.
Und hier liegt wohl auch der Hund begraben, die relevanten Abgasvorschriften. Du sprichst von Originalzustand, ich nehme an damit meinst du ab Werk aber nicht aber Verkäufer Schhweiz. Es gab eine Zeit, da hatte die CH die weltweit strengsten Abgasvorschriften. Dass man für diesen kleinen Markt nicht allzu grossen Aufwand trieb und einfach den Weg des geringsten Widerstands ging, leuchtet wohl ein. Darum wurde gedrosselt, gekappt und kastriert, dass der Fahrspass flöten ging. Manch ein Bike aus dieser Zeit ist nicht im Verkaufszustand unterwegs bzw. wurde erst gar nicht im Zustand der eigentlichen Typenscheinnummer verkauft. Ich nehme an das weiss man auch bei der MFK und drückt somit einfach beide Augen zu. Halt einfach weil die Gesetzgebung von damals birreweich war.
-
Zitat von RebelFazer
du musst die neue Leistung und das Einhalten der relevanten Abgas- und Lärmvorschriften beweisen nach dem Umbau.
Der Prüfer hat sogar auf meine Bitte hin die Abgasmessung an beiden Rohren vorgenommen, damit ich die Vergaser mal wieder richtig einstellen konnte (2,8%). Hat mich zuerst ziemlich schräg angeguckt aber fand es keine schlechte Idee, das Gemisch sollte schon stimmen wenn man das Material nicht unnötig oft ersetzen will (gute Teile sind teuer...)Natürlich bin ich mir bewusst dass es viele Fahrer gibt die das ganze gar nicht interessiert oder/und wild drauflosschrauben. Ich halte absolut nichts von Gesetzesverstössen und infomiere mich deshalb selber BEVOR ich schraube. Da appelliere ich an die Eigenverantwortung eines jeden einzelnen Fahrers dass er sich um seine Sicherheit bemüht und sich an die geltenden Gesetze hält.
Bist du selber Prüfer? Danke für den Hinweis mit den Junglenkern
-
Nein, nur interessierter Laie der sich auch vorher schlau macht und alle verfügbaren Infos durchliest. Leider weiss ich aber auch nicht wie man korrekt eine Typenscheinnumer-Wechsel hinkriegt, Aber irgendwie ist alles Möglich, solange es sich im Rahmen des Gesetztes bewegt. Und erstaunlicherweise sehr viel, blöd ist nur diese Bringschuld, denn die kann richtig ins Geld gehen, bis man alle geforderten Unterlagen hat.
Cool konntest du fast Gratis die Abgaswerte messen lassen. Netter Prüfer. Muss ich bei Gelegenheit auch mal machen lassen.
Vorher wende ich aber noch den traditionellen Weg an: Jeweils bei x Tausend RPM den Motor abstellen und dann das Kerzenbild prüfen. -
Japp so mach ich das auch wenn ich nicht gerade in der Prüfhalle in Luzern stehe
(wobei die Iridium Kerzen grundsätzlich anders aussehen wie die empfohlenen Billigdinger) -
Empfohlenen Billigdinger drei Franken. Iridium Kerzen 12 Franken. Da könnte ich auch all 5000 km die billigen Wechseln. Ob dann die Iridium wirklich 20000 km durchhalten?
-
Mir geht's nicht mal um den Preis, denke die Iridiums halten nicht vier mal länger. Sie haben bei meiner Dicken den Vorteil dass Sie IMMER sofort anspringt, bei den "normalen" Kerzen war besonders bei höherer Luftfeuchtigkeit und/oder Kälte mehrmaliges Husten angesagt.
-