Missachten der Signalisierten Höchstbreite.

  • Hallo zusammen

    Ich fuhr letzte Woche mit meinem Lieferwagen auf der A13 von Rothenbrunnen aus Richtung Thusis und überholte dort ein Auto
    Leider hab ich nicht daran gedacht das auf dieser 2 Spurigen Autobahn die linke Fahrspur mit der Tafel "Höchstbreite 2m" versehen war
    und mein Lieferwagen 2.20 m breit war.... :kissing_face:

    Promt hat mich die Polizei erwischt und rausgenommen... :thumbdown:

    Nunja scheisse gelaufen... Wurde zur Anzeige gebracht und der Herr von der Polizei konnte mir leider nicht sagen wie hoch die Busse sein wird,
    was mich natürlich am meisten interessierte...

    Nun möchte ich euch fragen: Hat jemand vielleicht ne Ahnung was auf mich zukommen könnte? Passierte das jemandem schon mal?
    Hab ihm Internet gar nichts gefunden...

    Danke
    Gruss pascito

  • Da nicht OBV geht es vor den Bizirksrichter, oder wie heisst das dort oben in den Bergen?

    Ich habe kein Vergleichsurteil gefunden.
    Blöd ist, das Art. 21 SSV mal was anderes als die Signal 2.18 Höchstbreite behandelte.
    http://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a21

    Rechne mal mit dem Standard: Also 250 Stutz Busse, 250 Stutz Gebühren, und da nicht OBV eine Verwarnung nach Art. 16a SVG mit nochmals 200 Stuz Gebühren vom Strassenverkehrsamt.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Danke vielmals für die Antwort.

    Im Artikel steht: "schliesst Fahrzeuge aus, deren Breite mit der Ladung den angegebenen Wert übersteigt"
    Ist auch sehr verwirrend... wird wahrscheinlich nicht der genaue artikel sein in meinem Fall. Ich war ja nur zu breit wegen dem Aufbau der aber fest verbunden ist mit dem Fahrzeug...

    Solange es keinen einen Ausweisentzug gibt bin ich froh :smiling_face:

    Hab mal gehört Überbreite und Überlänge durch die Ladung werden schwerer geahndet als in meinem Fall... auch mit Entzug!?

  • Hallo

    Aufgepasst:
    Die meisten SUV sind auch zu breit für die 2m Spur da die Spiegel auch mitgerechnet werden. Weiss keiner macht aber jeder :winking_face:

    Gruss Sniper

  • Pflichte ich, das dass mit den Spiegel Habakuk und Ahnenmärchen ist. Was anderes wäre auch gegen Gesetz, Verordnung und gar Verfassung.

    Im Speziellen sind dies:
    Art.9 Abs. 1 und 1bis SVG
    http://www.admin.ch/opc/de/classif…6/index.html#a9

    Art. 38 Abs. 1bis VTS
    http://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a38

    unsd schlussendlich
    Art. 5 Abs. 3 und Art. 9 BV
    http://www.admin.ch/opc/de/classif…5/index.html#a5

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Hat bei uns in der Firma auch einen erwischt... obendrauf noch ein bisschen zu schnell, gefahren ist er mit einem Mercedes Sprinter.

    Laut seiner aussage meinte die Polizei das das wie ein Fahrverbot ist, für Fahrzeuge die breiter sind als 2m. Dabei sind da links und rechts locker noch 5cm über, als kein Problem :face_with_tongue:

    Kurvenfieber ist eine Krankheit die nur durch erhöhte Schräglage kuriert werden kann!

  • Ich hab denn polizisten gefragt wie das mit dem spiegel ist. Er sagte mit das sei an stammtischmärchen, die spiegel werden nicht mitgerechnet...


    Hallo

    Puuuh danke für die Aufklärung. Jetzt können wir am Stammtisch doch endlich ein neues Thema in angriff nehmen :grinning_squinting_face:

    Gruss Sniper

  • Das glaube ich nicht, dass das ein Ammenmärchen ist mit den Spiegel, darüber gabs sogar einiges in der Presse zu lesen. Lest ihr dann gar keine Zeitungen mehr ????????? Selbst der Polizist hat anscheinend keine Ahnung von seinem Job.....unglaublich!
    Link:
    https://www.google.ch/search?q=Fahrz…Jz-HIa8PazPgKgN
    http://www.welt.de/motor/article1…abkassiert.html
    http://www.autobild.de/artikel/vereng…te-1806710.html
    http://www.blick.ch/auto/service/t…to-id61069.html
    http://www.kfz-auskunft.de/news/18584.html

    http://motortipps.ch/fahrzeugbreite…g-einschaetzen/
    Die meisten Fahrzeughalter denken, die Eignung ihres Fahrzeugs für die
    linke Spur in Baustellen wäre ihrem Fahrzeugschein zu entnehmen.
    Tatsächlich sind hier alle technischen Daten des Modells zu finden, zu
    denen auch die Fahrzeugbreite gehört. Allerdings werden die Spiegel bei
    der Massangabe im Fahrzeugschein nicht mit eingerechnet. Genau das kann
    zu den entscheidenden Zentimetern zwischen Erlaubnis und Verbot werden.
    Neben Problemen mit der Versicherung, die ihre Kaskoleistungen
    einschränken dürfte und bei einem Haftpflichtschaden Ausgaben eventuell
    in Regress stellt, sollte auch von Seite des Staates aus mit Problemen
    gerechnet werden. Bussgelder im umgerechnet zweistelligen Frankenbereich
    sind in vielen Nationen Europas längst etabliert und können die
    Geldbörse ebenso belasten wie überhöhte Geschwindigkeit im
    Baustellenbereich.

    Eine Gerade ist eine unütze Verbindung von Kurven

    3 Mal editiert, zuletzt von bigbiker_0 (7. März 2015 17:41)

  • Das glaube ich nicht, dass das ein Ammenmärchen ist mit den Spiegel, darüber gabs sogar einiges in der Presse zu lesen. Lest ihr dann gar keine Zeitungen mehr ????????? Selbst der Polizist hat anscheinend keine Ahnung von seinem Job.....unglaublich!

    Junge junge.

    Erstens, andere Länder ander Sitten und Gesetze. Soviel ich wies ist der grosse Kanton noch nicht Teil der Schweiz, darum ist ja auch der BF mit seinem höheren Tempolimit so beliebt

    Zweitens, sagt der Blick Artikel mit dem TCS Kommentar eben genau das selbe wie ich und das Schweizer Gesetz (Art.9 Abs. 1 und 1bis SVG in dem die Kompetenz der Breitendefinition dem Bundesrat übertragen wird und Art. 38 Abs. 1bis VTS in welchem der Bundesrat mit direkten Verweis auf den entsprechenden SVG Artikel eben diese Bereite im Detail definiert): Die Spiegel sind nicht Teil der Breite. Und da sich die SSV auf SVG stützt, und selber die Breite nur als Fahrzeugbreite plus allfällige überragende Ladung definiert, kann rein schon aus Rechtssicherheit nichts anderes gelten als in Art. 38 VTS defniert wurde.

    Des weiteren ist bzw. war die ganz Aufregung in DE nur genau bis 12.12.2012 ein Thema. Wie Du selbst feststellen wirst, ist es ab dann ziemlich still im Deutschen-Blätterwald. Warum? Darum: http://www.beestermoeller.de/PDFs/Polizeiabzocke.pdf

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Für die Zulassungsbehörden gibt es zwei wesentliche Breitenangaben. In
    die Zulassungspapiere wird die Breite des Fahrzeugs mit allen fest
    angebauten Teilen, inklusive Radläufen und Schürzen, eingetragen.
    Spiegel oder Positionsleuchten sind ausdrücklich ausgenommen, unabhängig
    davon, ob die Spiegel eingeklappt werden können oder nicht. Bei
    begrenzten Durchfahrtsbreiten wie der linken Spur bei Autobahnbaustellen
    spielt dagegen die Gesamtbreite des Fahrzeugs inklusive der Spiegel
    eine Rolle.
    Quelle Promobil


    Bei den meisten Baustellen wird eine Fahrspur auf <2m Signalisiert.
    Leider scheint die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer die eigene
    Fahrzeugbreite nicht zu kennen. Mit oder ohne Spiegel wird da
    diskutiert.

    Die meisten heutigen Wagen sind jedoch zu Breit für die linke BaustellenSpur!

    Kontrolliert wird dies wohl wenig, ausser wenn es ein Unfall gibt.

    Mein Tipp: Messen gehen mit einem Doppelmeter durch die Fenster über beide Spiegel!


    Freundliche Grüsse

    Fabian Hauser

    Quelle Sorgentacho

    Eine Gerade ist eine unütze Verbindung von Kurven

  • Also ich hab schon verdammt oft beobachtet dass man eine Spur mit 2mtr. signalisiert, diese aber viel breiter ist. Vielleicht macht man dass sicherheitshalber, weil die Spur kleiner wie normal ist, und hat keine anderen Schilder zur Verfügung.

    Muss ja schon etwas mehr Platz haben! Kann mir jedenfalls nicht vorstellen dass der Durchschnittsfahrer bei 80 km/h oder mehr seine Kiste innerhalb von 2 m Fahrbahn bewegen kann. Schon gar nicht wenns auf der einen Seite Betonelemente (für Eingeweihte: New-Jersey Module) hat und auf der anderen Spur gerade ein LKW die maximale Breite ausnutzt...