Das sind ja schonmal interessante Nachrichten, wird dann aber trotzdem allerfrühestens per 01.01.2016 in Kraft treten, oder?
Das ist ein möglicher Zeitpunkt wenn alles gut läuft.
Man beachte aber, im Herbst 2015 sind NR und SR Wahlen.
Hier die Sessionsdaten http://www.parlament.ch/d/sess…-2015/Seiten/default.aspx
Werde erst so im Herbst die Prüfung machen.
Hat das irgendwelche Auswirkungen bzw. KÖNNTE es haben, wenn es angenommen wird?
Im Normallfall gilt bestandesschutz, d.H. was man hat das hat man. Folgt man dem, was sie bei der Einführung von A(Beschränkt) passierte, dann wird aus A(Beschränkt) das neue A2 wenn man den Ausweis umtauscht. Dass sollte man aber nur dann machen, wenn der Töff den man fährt ungedrosselt nicht mehr als die doppelte Leistung hat. (max. 70 kW/95,17 PS). Eine gedrosselte s1000rr ist mit A2 nicht mehr erlaubt.
Interessant wird aber eher A1, wo die Schweiz noch ein restrikiveres Sonderzüglein fährt. Meine Rebel 125 dürfte dann evtl. schon mit 16 Jahren gefahren werden.
List man aber Art. 4, Abs 6 der Richtlinie 2006/126/EG
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6. Die Mitgliedstaaten können das Mindestalter für die Ausstellung
eines Führerscheins
c) bei der Klasse A1 bis auf 17 oder 18 Jahre anheben,
— sofern der Unterschied zwischen dem Mindestalter für die
Klasse A1 und dem Mindestalter für die Klasse A2 zwei
Jahre beträgt und
— eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf Krafträdern
der Klasse A2 gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c
Ziffer i Voraussetzung für die Zulassung zum Führen von
Krafträdern der Klasse A ist;
Im restrektiven Fall wäre das also: A1 mit 18. A2 mit 20, und A mit frühstens 22 und kein A Direkteinstig mit 24.(Holländisches Modell, jedoch ohne Direkteinstieg)