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  • Immer wieder kommt die Frage: "Wie Importiere ich selber ein Motorrad in die Schweiz" und "Wie kann man ein importiertes Motorrad zulassen?"
    Hier bekommst Du die Antworten auf diese beiden Fragen.

    Es enthält sehr wichtige Information wenn das Fahrzeug im Zeitraum von 1987 bis ca. 1999 das erste mal in Verkehr gesetzt wurde, bzw. die Antwort warum gewisse Motorräder in der Schweiz eine geringere Leistung haben als z.B. in der Wikipedia steht.
    Bei der Frage ob und wie man ein Motorad importieren und in der Schweiz zulassen kann gibt es zwei separate Aspekte:


    1. Der Import selber, also die ganze Geschichte mit dem Zoll etc.

    2. Die Zulassung, also die die ganze Geschichte mit der MFK/Strassenverkehrsamt.


    Zoll/Import

    Das ist eigentlich relativ einfach. Importieren kann man jedes Motorrad. Das grössere Problem ist, ob man am Ende für den importieren Töff auch eine Nummer bekommt und man damit auf den öffentlichen Strassen fahren darf. Denn die meisten wollen weder ein Museumsstück für die eigene Sammlung noch einen reines Rennmotorad das nur für die Rennstrecke gedacht ist importieren.


    Bei Zoll und der MFK gibt es unter bestimmten Umständen Erleichterungen. Dies dann der Fall wenn es sich um Umzugsgut/Übersiedlungsgut handelt (man verlegt den Wohnsitz vom Ausland in die Schweiz) , wenn es sich um Erbschaftsgut handelt (d.h. jemand ist gestorben und man hat die Fahrzeuge geerbt) oder Heiratsgut handelt.


    Infos vom Schweizer Zoll:

    Allgemeine Informationen zu Umzugsgut, Heiratsgut, Erbschaftsgut

    Hinweis betreffend Fahrzeuge (Umzugsgut etc.).

    FAQ Umzugsgut etc.

    sowie

    Regulären Import von Fahrzeugen.

    Vorsicht vor Schmuggel: Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat und mit einem ausländischen Fahrzeug über die Grenze fährt muss dieses anmelden. Auch dann wenn es ein Mietauto ist oder ein Fahrzeug das man von jemanden ausgeleiht hat.


    Zum Thema Einfuhr und Zoll sei auch noch auf diesen informativen Faden von StehimSchilf verwiesen. Unbedingt lesen:

    [Anleitung] Wie Motorrad aus Deutschland importieren


    MFK/Zulassung

    Zum Thema MFK/Strassenverkehrsamt verweise ich auf die sehr umfangreichen Informationen vom Kanton Zürich:

    https://www.zh.ch/de/mobilitae…der/import-fahrzeuge.html

    Auch wenn der Kantönligeist herrscht, so ist die Zulassung von Fahrzeugen Bundesrecht und somit gilt das dort geschriebene in der Regel auch in den anderen Kantonen. Man beachte wiederum, dass zwischen den verschiedenen Arten Unterschieden wird warum das Fahrzeug importiert wurde.

    Weitere nützliche Informationen findet man in der ASTRA Weisungen über die Befreiung von der Typengenehmigung.


    Ganz Wichtig für die den regulären Import ist Art. 4 Abs. 1 der VTS:

    Zitat

    Fahrzeuge, die bei Inkrafttreten einer Änderung dieser Verordnung schon im Verkehr stehen, müssen mindestens den Anforderungen entsprechen, die zum Zeitpunkt ihrer ersten Inverkehrsetzung galten. Vorbehalten bleiben Übergangsbestimmungen, die eine Nachrüstungspflicht vorsehen.

    Dieser sehr harmlose Satz hat ziemliches Sprengpotenzial was die Zulassungsfähigkeit von Motorrädern betrifft die das erste mal zwischen 1. Oktober 1987 und etwa Ende 1999 zum Verkehr zugelassen worden sind und nicht als Umzugs- oder Erbschaftsgut eingeführt werden (siehe Abschnitt 4.2 in de ASTRA Weisungen). In diesem Zeitraum galten in der Schweiz viel strengere Abgasvorschriften als im übrigen Ausland. Die Schweiz hatte damals quasi schon Euro 1. Dies hat z.B. zur Folge, dass viele Motorräder aus dieser Periode die in der Schweiz verkauft wurden eine viel geringere Leistung haben als ihre Pendants im Ausland. Erst mit Einführung von Euro 1 für Motorräder im Jahr 1998 hat sich dies geändert.


    Achtung: Nur Motorräder mit Euro 1 sind unbedenklich. Solche mit nationaler Zulassung entsprechen in der Regel nicht der Euro 1. In der damaligen EU-15 wurde die Euro 1 ab Erstzulassung 17. Juni 1999 Pflicht. Jedoch kann es sein, dass auch danach noch ein Fahrzeug gemäss alter Regelung zugelassen wurde. Auch sonst kann es sein, dass aufgrund irgendwelchen Übergangsbedinngungen im Ausland z.B. noch ein Euro 3 Fahrzeug zugelassen worden ist, obwohl eigentlich schon Euro 4 galt. Darum vor dem Kauf abklären nach welcher Euro Norm das Motorrad zugelassen wurde und welches das Datum der Erstzulassung ist.


    Folgende Tabelle gibt einen Überblick bis wann das Motorrad zugelassen worden sein muss damit man es auch in der Schweiz zulassen kann:

    Abgasnorm Letzte reguläre Inverkehrsetzung gemäss Norm
    Keine 30. September 1977
    Anhang 3 Ziffer 233.3 BAV
    30. September 1983
    Weltnorm (UNECE-Reglement Nr. 40) 30. September 1987
    CH-Norm FAV 3 (entspricht in etwa Euro 1)
    Nur in Kalifornien gab es eine etwa gleich strenge Abgasnorm.
    In Rest von Europa galt zu meist, bis zur Einführung von Euro 1, die UNECE R-40 weiter.
    Konsequenz war, dass die Motorräder für den Schweizer Markt ab 1. Oktober 1987 vielfach stark gedrosselt waren.
    30. September 2003
    Euro 1 EU-Richtlinie 97/24/EC 30. Jun. 2004
    Euro 2 EU-Richtlinie 2002/51/EC 31. Dez. 2006
    Euro 3 EU-Richtlinie 2002/51/EC und EU-Richtlinie 2006/72/EC 31. Dez. 2016
    Euro 4 EU-Verordnung 168/2013 31. Dez. 2021 wenn keine weiteren Verschiebungen. (war ursprünglich 31. Dez. 2020 und wurde aufgrund COVID-19 verschoben)
    Euro 5 EU-Verordnung 168/2013 in Verbindung mit EU-Verordnung 2019/129 geplant 31. Dez 2023 (noch kein definitives Datum bekannt)
    "Euro 5a" / "Euro 5b" <Noch Unbekannt> unbekannt


    Lesebeispiel: Eine Motorrad welches die Abgasvorschriften gemäss UNECE-Reglement Nr. 40 einhält, muss am 30. Sept. 1987 oder davor das erste mal zum Verkehr zugelassen worden sein. Danach galten die viel strengeren CH Vorschriften. Wurde ein Fahrzeug noch nie zugelassen, so muss es mindestens den Aktuell gültigen Vorschriften entsprechen. Zum Zeitpunkt wo ich das schreibe, dem 11. April 2021, wären das Euro 4 oder Euro 5.

    Siehe dazu auch: BAFU Entwicklung der schweizerischen Gesetzgebung im Bereich der Abgasemissionen von Motorfahrzeugen und Maschinen und ASTRA Emissions-Code für den Fahrzeugausweis.


    Schweizer Typendatenbank:

    https://motoriker.info/

    Dort kann man z.B. nachschauen wieviel Leistung ein Töffmodell welches gemäss Schweizervorschriften zugelassen wurde hat oder auch gemäss welcher Europäischen Vorschriften das Motorrad zugelassen wurde. Die Umsetzungen von EU-Typengenehmigung zu Euro-Norm ist leider nicht immer ganz einfach. Am einfachsten ist es, wenn man nachschaut bis zu welchem Importdatum die Typengenehmigung gültig ist und schaut dann oben in der Tabelle welcher Euro-Norm dies entspricht.



    Diskussionsfäden im Forum zum Thema Import und Zulassung:


    Import generell:

    [Anleitung] Wie Motorrad aus Deutschland importieren

    Suzuki PV in der Schweiz?

    Motorrad importieren, wie teuer?


    Weitere Diskussionsfäden mit nützlichen Information zum Thema:

    Leistungsgesteigerte Motorräder:

    Motorrad Import


    Motorräder aus der Periode von 1987 bis ca. 1999:

    CB 750 1992 entdrosseln

    XJ 900 S Diversion nur 40,1 KW?

    Import eines 1980er Motorrads.

    Import von Virago XV 1000 BJ 88 von Österreich in CH

    Suzuki SV 650 Baujahr 2000 - Technisches Datenblatt

    Drossel wo eingetragen ?

    category3

    Quellenangaben
    Import Einfuhr Verzollung Importieren Einführen Typengenehmigung

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