1. Der Import selber, also die ganze Geschichte mit dem Zoll etc.
2. Die Zulassung, also die die ganze Geschichte mit der MFK/Strassenverkehrsamt.
Zoll/Import
Das ist eigentlich relativ einfach. Importieren kann man jedes Motorrad. Das grössere Problem ist, ob man am Ende für den importieren Töff auch eine Nummer bekommt und man damit auf den öffentlichen Strassen fahren darf. Denn die meisten wollen weder ein Museumsstück für die eigene Sammlung noch einen reines Rennmotorad das nur für die Rennstrecke gedacht ist importieren.
Bei Zoll und der MFK gibt es unter bestimmten Umständen Erleichterungen. Dies dann der Fall wenn es sich um Umzugsgut/Übersiedlungsgut handelt (man verlegt den Wohnsitz vom Ausland in die Schweiz) , wenn es sich um Erbschaftsgut handelt (d.h. jemand ist gestorben und man hat die Fahrzeuge geerbt) oder Heiratsgut handelt.
Infos vom Schweizer Zoll:
Allgemeine Informationen zu Umzugsgut, Heiratsgut, Erbschaftsgut
Hinweis betreffend Fahrzeuge (Umzugsgut etc.).
sowie
Regulären Import von Fahrzeugen.
Vorsicht vor Schmuggel: Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat und mit einem ausländischen Fahrzeug über die Grenze fährt muss dieses anmelden. Auch dann wenn es ein Mietauto ist oder ein Fahrzeug das man von jemanden ausgeleiht hat.
Zum Thema Einfuhr und Zoll sei auch noch auf diesen informativen Faden von StehimSchilf verwiesen. Unbedingt lesen:
[Anleitung] Wie Motorrad aus Deutschland importieren
MFK/Zulassung
Zum Thema MFK/Strassenverkehrsamt verweise ich auf die sehr umfangreichen Informationen vom Kanton Zürich:
https://www.zh.ch/de/mobilitae…der/import-fahrzeuge.html
Auch wenn der Kantönligeist herrscht, so ist die Zulassung von Fahrzeugen Bundesrecht und somit gilt das dort geschriebene in der Regel auch in den anderen Kantonen. Man beachte wiederum, dass zwischen den verschiedenen Arten Unterschieden wird warum das Fahrzeug importiert wurde.
Weitere nützliche Informationen findet man in der ASTRA Weisungen über die Befreiung von der Typengenehmigung.
Ganz Wichtig für die den regulären Import ist Art. 4 Abs. 1 der VTS:
ZitatFahrzeuge, die bei Inkrafttreten einer Änderung dieser Verordnung schon im Verkehr stehen, müssen mindestens den Anforderungen entsprechen, die zum Zeitpunkt ihrer ersten Inverkehrsetzung galten. Vorbehalten bleiben Übergangsbestimmungen, die eine Nachrüstungspflicht vorsehen.
Dieser sehr harmlose Satz hat ziemliches Sprengpotenzial was die Zulassungsfähigkeit von Motorrädern betrifft die das erste mal zwischen 1. Oktober 1987 und etwa Ende 1999 zum Verkehr zugelassen worden sind und nicht als Umzugs- oder Erbschaftsgut eingeführt werden (siehe Abschnitt 4.2 in de ASTRA Weisungen). In diesem Zeitraum galten in der Schweiz viel strengere Abgasvorschriften als im übrigen Ausland. Die Schweiz hatte damals quasi schon Euro 1. Dies hat z.B. zur Folge, dass viele Motorräder aus dieser Periode die in der Schweiz verkauft wurden eine viel geringere Leistung haben als ihre Pendants im Ausland. Erst mit Einführung von Euro 1 für Motorräder im Jahr 1998 hat sich dies geändert.
Achtung: Nur Motorräder mit Euro 1 sind unbedenklich. Solche mit nationaler Zulassung entsprechen in der Regel nicht der Euro 1. In der damaligen EU-15 wurde die Euro 1 ab Erstzulassung 17. Juni 1999 Pflicht. Jedoch kann es sein, dass auch danach noch ein Fahrzeug gemäss alter Regelung zugelassen wurde. Auch sonst kann es sein, dass aufgrund irgendwelchen Übergangsbedinngungen im Ausland z.B. noch ein Euro 3 Fahrzeug zugelassen worden ist, obwohl eigentlich schon Euro 4 galt. Darum vor dem Kauf abklären nach welcher Euro Norm das Motorrad zugelassen wurde und welches das Datum der Erstzulassung ist.
Folgende Tabelle gibt einen Überblick bis wann das Motorrad zugelassen worden sein muss damit man es auch in der Schweiz zulassen kann:
Abgasnorm | Letzte reguläre Inverkehrsetzung gemäss Norm |
Keine | 30. September 1977 |
Anhang 3 Ziffer 233.3 BAV |
30. September 1983 |
Weltnorm (UNECE-Reglement Nr. 40) | 30. September 1987 |
CH-Norm FAV 3 (entspricht in etwa Euro 1) Nur in Kalifornien gab es eine etwa gleich strenge Abgasnorm. In Rest von Europa galt zu meist, bis zur Einführung von Euro 1, die UNECE R-40 weiter. Konsequenz war, dass die Motorräder für den Schweizer Markt ab 1. Oktober 1987 vielfach stark gedrosselt waren. |
30. September 2003 |
Euro 1 EU-Richtlinie 97/24/EC | 30. Jun. 2004 |
Euro 2 EU-Richtlinie 2002/51/EC | 31. Dez. 2006 |
Euro 3 EU-Richtlinie 2002/51/EC und EU-Richtlinie 2006/72/EC | 31. Dez. 2016 |
Euro 4 EU-Verordnung 168/2013 | 31. Dez. 2021 wenn keine weiteren Verschiebungen. (war ursprünglich 31. Dez. 2020 und wurde aufgrund COVID-19 verschoben) |
Euro 5 EU-Verordnung 168/2013 in Verbindung mit EU-Verordnung 2019/129 | geplant 31. Dez 2023 (noch kein definitives Datum bekannt) |
"Euro 5a" / "Euro 5b" <Noch Unbekannt> | unbekannt |
Lesebeispiel: Eine Motorrad welches die Abgasvorschriften gemäss UNECE-Reglement Nr. 40 einhält, muss am 30. Sept. 1987 oder davor das erste mal zum Verkehr zugelassen worden sein. Danach galten die viel strengeren CH Vorschriften. Wurde ein Fahrzeug noch nie zugelassen, so muss es mindestens den Aktuell gültigen Vorschriften entsprechen. Zum Zeitpunkt wo ich das schreibe, dem 11. April 2021, wären das Euro 4 oder Euro 5.
Siehe dazu auch: BAFU Entwicklung der schweizerischen Gesetzgebung im Bereich der Abgasemissionen von Motorfahrzeugen und Maschinen und ASTRA Emissions-Code für den Fahrzeugausweis.
Schweizer Typendatenbank:
Dort kann man z.B. nachschauen wieviel Leistung ein Töffmodell welches gemäss Schweizervorschriften zugelassen wurde hat oder auch gemäss welcher Europäischen Vorschriften das Motorrad zugelassen wurde. Die Umsetzungen von EU-Typengenehmigung zu Euro-Norm ist leider nicht immer ganz einfach. Am einfachsten ist es, wenn man nachschaut bis zu welchem Importdatum die Typengenehmigung gültig ist und schaut dann oben in der Tabelle welcher Euro-Norm dies entspricht.
Diskussionsfäden im Forum zum Thema Import und Zulassung:
Import generell:
[Anleitung] Wie Motorrad aus Deutschland importieren
Motorrad importieren, wie teuer?
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- Quellenangaben
- Import Einfuhr Verzollung Importieren Einführen Typengenehmigung