Da ist z.B. die Radgrösse: laut Typenschein 17+ 19 Zoll, bei meiner Maschine 18 + 21 Zoll. Gemäss Typenschein nach dem Erstzulassungdatum meiner Maschine gab es zwar bei dieser Seriennummer die grösseren Räder, gemäss ETK ist das auch nachweisbar.
Oder dass ich sie als Einsitzer zulassen möchte, da die "neue" kalifornische Schwinge keine Fussrasten hat. Es könnte sein, dass ich den Gurt über dem Sitz entfernen muss, was ich aber keinesfalls machen werde (da kaufe ich dann schon eher eine billige asiatische Sitzbank). Es könnte auch sein, dass der Sitz als zu gross für einen Einplätzer bewertet wird. Lustigerweise gibts in einem der bekannten Typenscheine den Kommentar, dass die Sitzbank mit 55cm zu kurz für einen Zweiplätzer ist und mit längerer Bank ausgeliefert werden sollte...
Ich sehe das nicht so wie du. Die "kalifornische" Schwinge sollte kein Prüfhindernis sein, aber ev. halt eben nicht Veteranentauglich.
Sicherlich besser als die Schwinge welche den Teilen beilag: abgeflexte Fussrastenaufnahme...
Ich werde die ganze Sache in einem PDF dokumentieren und die Prüfung beim Strassenverkehrs-Schalter persönlich anmelden und per USB Stick das Dokument abgeben.
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